Berlin. Die Europäische Luftsicherheitsbehörde EASA hat eine neue Taskforce gegründet. Sie soll Gefahren im Luftverkehr durch Drohnen bewerten.

Durch Wettbewerb unter Herstellern und technische Weiterentwicklungen sind privat genutzte Drohnen immer öfter am Himmel unterwegs. Der Spaß für die Hobby-Piloten ist allerdings schon einige Male zur Gefahr für den professionellen Luftverkehr geworden. Eine neue Taskforce der europäischen Luftsicherheitsbehörde EASA soll sich nun mit der Frage beschäftigen: Wie gefährlich sind Drohnen für (Passagier-)Flugzeuge?

Wie die EASA mitteilt, soll die Taskforce zunächst alle Fälle untersuchen, in denen es durch Drohnen verursachte Gefahrensituationen für Flugzeuge gemeldet wurden. Besonders im Fokus sollen Schwachstellen von Flugzeugen und Hubschraubern stehen – und eventuell weitere Tests folgen, die sich beispielsweise mit der Bruchsicherheit von Windschutzscheiben beschäftigen. Drohnen würden dann gezielt auf Flugzeugscheiben geschleudert.

In der Taskforce sollen neben Luftsicherheitsexperten auch Vertreter der führenden Drohnen-Hersteller sitzen. Ende Juli will die EASA erste Ergebnisse der Taskforce präsentieren und mit Interessenvertretern diskutieren.

Dobrindt will Registrierungspflicht einführen

Bislang können private Nutzer Drohnen, die weniger als fünf Kilogramm wiegen, ohne Genehmigung in Deutschland fliegen, solange sie eine Höhe von 100 Metern nicht übersteigen. Die Luftverkehrsordnung regelt die Bestimmungen für den Verkehr von unbemannten Flugobjekten. 1,5 Kilometer rund um Flughäfen gilt bundesweit ein Flugverbot für unbemannte Flugobjekte. Auch über Gefängnissen, Menschenansammlungen wie etwa Demonstrationen oder über Unfallorten sind Drohnen grundsätzlich verboten. Für kommerziell genutzte Drohnen und Drohnen über fünf Kilogramm ist eine Genehmigung notwendig.

Nach den Plänen des Verkehrsministers Alexander Dobrindt soll es in Deutschland bald eine Registrierungspflicht geben – in den USA gibt es sie bereits. Die europäische Luftsicherheitsbehörde EASA schlägt im Gegensatz zu Dobrindt keine Registrierung der Nutzer, sondern der Geräte vor. Leichte Drohnen müssten demnach bestimmten technischen Bedingungen entsprechen, die die Behörde bis zur Verabschiedung einer entsprechenden EU-Richtlinie noch festlegen müsste. Die Drohnen dürften dann beispielsweise eine festgelegte Fluggeschwindigkeit nicht überschreiten, um für den europäischen Markt zugelassen zu werden. (ba/ac)