Berlin . Für Schülerinnen und Studentinnen gibt es keine einheitliche Regelung zum Mutterschutz. Die SPD wünscht sie sich, die CDU blockiert.

Es klingt so einfach: Studentinnen und Schülerinnen sollen genauso von Mutterschutzregeln profitieren wie berufstätige Frauen. Doch die zuständigen Ministerinnen können sich seit Monaten nicht einigen, wie weit dieser Schutz reichen soll: SPD-Frau Manuela Schwesig (Familie) und CDU-Frau Johanna Wanka (Bildung) haben sich so verhakt, dass das Familienministerium die Regelungen für Universitäten und Schulen jetzt vorerst aus dem Gesetzentwurf zur Reform des Mutterschutzes gestrichen hat.

„Wir haben die Regelungen zu Schülerinnen und Studentinnen zunächst herausgenommen, um die wichtige und notwendige Reform des Mutterschutzes nicht weiter zu verzögern“, sagte Schwesigs Staatssekretär Ralf Kleindiek dieser Redaktion. Seine Ministerin ist gerade selbst im Mutterschutz und erwartet in diesen Tagen ihr zweites Kind. Der Gesetzentwurf liegt jetzt zur Beratung bei den Ländern, im Mai soll er ins Kabinett.

Ministerin Wanka wollte keine Regelung auf Bundesebene

Mutterschutz in Deutschland – das heißt im Kern: Arbeitgeber dürfen Frauen sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach nicht beschäftigen. Bundesweit gültige Vorschriften für Schülerinnen und Studentinnen – etwa mit Blick auf Prüfungen – gab es bisher nicht.

Nach Schwesigs Plan sollte für alle Schülerinnen und Studentinnen grundsätzlich die Schutzfrist von sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach gelten. Bildungsministerin Wanka sieht das anders: Das Familienministerium habe keine überzeugenden Gründe genannt, warum nunmehr erstmals Schülerinnen und Studentinnen in das Bundesgesetz zum Mutterschutz miteinbezogen werden sollen, heißt es aus dem Bildungsministerium. Länder, Hochschulen und Schulen hätten hierfür bereits Regelungen, die bezogen auf die individuellen Bedürfnisse der Frauen den von ihnen jeweils gewünschten Schutz böten. „Daher besteht keine Notwendigkeit, dies obligatorisch auf Bundesebene zu regeln.“

Im Anschreiben an die Länder, das dieser Redaktion vorliegt, heißt es nun: Hinsichtlich der Einbeziehung von Schülerinnen und Studentinnen sei innerhalb der Bundesregierung noch keine Einigkeit erzielt worden. Die sei aber weiter möglich, glaubt Kleindiek: „Wir brauchen einheitliche Regelungen: Der Schutz sollte nicht davon abhängig sein, in welchem Bundesland eine Frau studiert.“

Mutterschutzgesetz von 1952 soll reformiert werden

Einig sind sich die Ministerinnen darin, dass das Mutterschutzgesetz von 1952 insgesamt reformiert werden muss. „Wir wollen den Mutterschutz modernisieren, die Autonomie der Frauen stärken und für die Unternehmen mehr Rechtssicherheit schaffen“, sagt Kleindiek. So würden zum Teil Arbeitsverbote für Schwangere ausgesprochen, nur weil die Arbeitgeber unsicher seien, welche Regelungen für den Arbeitsschutz sie anwenden müssten. „In vielen Fällen könnte und möchte die Frau auch gerne weiterarbeiten. Deshalb muss es eine klare und vernünftige Gesamtregelung geben.“