München. Beate Zschäpe lehnt den Vorsitzenden Richter im NSU-Prozess ab. Den Befangenheitsantrag schrieb die Angeklagte per Hand in ihrer Zelle.

Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat erneut einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter im Münchner NSU-Prozess, Manfred Götzl, gestellt. In ihrem am Mittwoch verfassten dreiseitigen handgeschriebenen Brief hält sie Götzl vor, er verweigere ihr „faktisch den Anwalt meines Vertrauens“. Daraus könne sie nur folgern, dass Götzl ihr gegenüber „nicht mehr unparteiisch“ sei. Zschäpe sitzt in der JVA München-Stadelheim in Untersuchungshaft.

Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte erst Ende vergangener Woche einen Antrag Zschäpes abgelehnt, in dem sie die Berufung des Rechtsanwalts Hermann Borchert als Pflichtverteidiger verlangt. Borchert ist derzeit als Wahlverteidiger tätig und wird nicht vom Staat bezahlt.

Gericht soll bis Freitag Stellung nehmen

Borcherts Kanzleipartner Mathias Grasel ist seit Sommer 2015 vierter Pflichtverteidiger Zschäpes. Mit ihren drei anderen Pflichtverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm hat sich Zschäpe über die Frage ihres Aussageverhaltens zerstritten.

Das Gericht forderte die Prozessparteien auf, zu Zschäpes neuem Befangenheitsantrag bis Freitag Stellung zu nehmen. Damit kann der NSU-Prozess voraussichtlich planmäßig kommende Woche weitergehen. Zschäpe muss sich für die Serie von zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen verantworten, die dem NSU zugeschrieben werden. Opfer waren fast durchweg griechisch- und türkischstämmige Gewerbetreibende. Als Motiv nimmt die Bundesanwaltschaft Rassenhass an. (dpa)