Berlin. Die Kommunen in Deutschland sollen 51 Millionen Euro pro Jahr für den Jugendschutz erhalten. Es geht auch um Hilfe für Pflegekinder.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will im kommenden Jahr mit einer Reform der Kinder- und Jugendhilfe Minderjährige besser schützen. „Wir haben ein gutes Bundeskinderschutzgesetz, aber es gilt auch, noch mehr zu tun“, sagte Schwesig am Mittwoch in Berlin. So sollen die Rechte von Pflegekindern gestärkt und einschlägig Vorbestrafte effektiver von der Jugendarbeit ausgeschlossen werden. Bei Problemen in Familien soll frühzeitig eingegriffen werden; Städte und Gemeinden sollen dafür jährlich 51 Millionen Euro Unterstützung erhalten.

„Ich möchte nicht, dass der Kinderschutz von der Kassenlage der Kommunen abhängt“, sagte Schwesig. Das Wichtigste sei, die Familien so zu stärken, dass es erst gar nicht zur Eskalation komme. Dabei könnten beispielsweise Familienhebammen helfen, die Familien bis zu einem Jahr betreuen. Weitere Maßnahmen seien eine Kinderschutzhotline für Ärzte und mehr Beschwerdemöglichkeiten für Kinder bei Problemen.

Schutz vor unseriösen Vereinen

Geplant sei zudem ein besserer Schutz von Minderjährigen vor schwarzen Schafen in Vereinen und anderen Organisationen: Menschen mit Vorstrafen wie schwere Körperverletzung und Totschlag sollen von der Kinder- und Jugendarbeit ausgeschlossen werden. Bisher gilt das für Sexualstraftäter. Bereits seit 2012 müssen Mitarbeiter ein Führungszeugnis vorlegen, alleine im vergangenen Jahr seien 100 einschlägig Vorbestrafte abgewiesen worden, sagte Schwesig. „Ich möchte, dass dieses Führungszeugnis überall gilt, auch in Flüchtlingsunterkünften.“ Vereinen soll zudem der Umgang mit den Führungszeugnissen erleichtert werden.

Das Kabinett hatte zuvor über einen Bericht zur Wirksamkeit des 2012 in Kraft getretenen Kinderschutzgesetzes beraten. Demzufolge hat sich die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Jugendämtern verbessert. Kinder- und Jugendärzte können bei einem Verdacht auf Vernachlässigung oder Misshandlung eines Kindes ihre Erkenntnisse an die Behörden melden. Dafür sind sie per Gesetz von der Schweigepflicht entbunden. Schwangere und junge Eltern nehmen verstärkt Hilfs- und Beratungsangebote in Anspruch. Damit hätten sich die frühen Hilfen für gefährdete Familien bewährt. Die Opposition stimmte mit Schwesig darin überein. Grüne und Linke forderten aber eine verbindliche Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe sowie mehr Personal in den Ämtern. Für die Kinder- und Jugendhilfe sind die Kommunen zuständig, der Bund kann nur den gesetzlichen Rahmen verändern. (dpa/epd)