Plauen. Ein Ort in Sachsen stellt sich ein auf die Aufnahme von Flüchtlingen. Für Wirbel sorgt dann die Verweigerungshaltung eines Arztes.

Aufregung um einen Arzt aus dem Vogtlandkreis. Gegen ihn liegt eine Beschwerde bei der Landesärztekammer vor, weil er gesagt haben soll, er wolle keine Flüchtlinge behandeln. Der Arzt bestreitet den genauen Wortlaut und will wegen Verleumdung den Anwalt einschalten. Im Hintergrund könnte es um die Regelungen gehen, die bei der Behandlung von Flüchtlingen gelten.

Fünf Tage nach einer Bürgerversammlung im 2500-Einwohner-Ort Ellefeld in Sachsen schlägt über dem Internisten Thomas Schädlich eine Welle der Empörung zusammen. Am Dienstag hat die Freie Presse von Aussagen des Mediziners berichtet, dass er die medizinische Behandlung von Ausländern und Flüchtlingen in seiner Praxis ablehne. Die Freie Presse hatte auch den Fall eines Feuerwehrmanns öffentlich gemacht, der bei einem Brand in einem Flüchtlingsheim nicht löschen will.

Der Arzt hat der Zeitung zufolge wörtlich gesagt: „Wenn ich Ausländer behandeln wollte, wäre ich zu Ärzte ohne Grenzen gegangen.“ Teilnehmer der Sitzung bestätigten den Satz in Medien. In der Sitzung wurden die Pläne für eine Asylbewerberunterkunft in dem Ort vorgestellt. Der Arzt, der der AfD im Kreistag angehört, sagte Focus Online, er sei Opfer einer Diffamierungskampagne. Der betreffende Satz sei aus dem Zusammenhang gerissen, er habe einen Anwalt eingeschaltet.

Einige Patienten ermutigen Arzt

Im Forum auf der Seite der Praxis und bei Facebook gibt es seit Dienstag sowohl empörte Kommentare wie auch Zustimmung: Patienten beklagen sich, sie bekämen ja auch keine Termine und unterstützen den Arzt. In anderen Kommentaren ist vielfach zu lesen, dass dem Arzt die Zulassung entzogen werden müsse.

Doch eine Handhabung dafür gibt es nicht, erklärte die Landesärztekammer. Auch wenn die Aussagen moralisch zu verurteilen seien, spielten sie juristisch keine Rolle. Dafür muss es erst zu einem nachweislichen Verstoß gekommen sein: Der Arzt muss Patienten wegen Hautfarbe, Religion oder Staatsangehörigkeit abgewiesen haben. Ärzte müssen auch entgegen weit verbreiteter Meinung nicht den 2000 Jahre alte Eid des Hippokrates leisten. Die moderne Genfer Deklaration des Weltärztebundes ist allerdings Teil der Berufsordnung für Ärzte.

Der Mediziner sagt, er werde Notfälle unter Flüchtlingen selbstverständlich behandeln. Ansonsten würde er sich auch strafbar machen wegen unterlassener Hilfeleistung. Ein Notfall wird dann angenommen, wenn sich eine Erkrankung plötzlich und rasch verschlimmert.

Arzt spricht von ungeklärten rechtlichen Fragen

Schädlich sagte dem Focus, es gebe in Sachsen für Ärzte keine rechtlichen Rahmenbedingungen, um Flüchtlinge zu behandeln. Er könne die Behandlung nicht abrechnen, und er sei bei Fehlern nicht abgesichert. Die Landesärztekammer widerspricht: „Alle Fragen wurden eindeutig geregelt. Offenbar ist der Mann einem Irrtum aufgesessen oder schlecht informiert.“

Der örtliche CDU-Landtagsabgeordnete Sören Voigt ist auf der Seite der Empörten. In den Tagen nach der Versammlung hatten die Äußerungen des Mediziners in den öffentlichen Kommentaren des CDU-Abgeordneten zwar keine Rolle gespielt. Nun fordert er jedoch eine Entschuldigung. Der „Bild“ sagte der CDU-Politiker: „Ich bin schockiert. Seine Äußerungen zeigen, dass er ein Problem mit Ausländern hat.“ (law)