Berlin. Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum beklagt, dass beim Fernsehfilm „Terror – Ihr Urteil“ Zuschauer abstimmen. Warum das?

Spätestens seit dem 11. September 2001 ist es ein Thema, das viele Menschen umtreibt: Was tun, wenn ein Passagierflugzeug von Terroristen gekapert und zur Waffe umfunktioniert wird? In Ferdinand von Schirachs Theaterstück „Terror“, das am Montagabend in der TV-Fassung in der ARD zu sehen ist, beantwortet ein Bundeswehrsoldat diese Frage, in dem er einen Flieger mit 164 Menschen an Bord eigenmächtig abschießt, bevor dieser in ein volles Fußballstadion gelenkt werden kann.

Gerhart Baum (FDP), Bundesinnenminister von 1978 bis 1982, kritisiert, dass die Frage über Schuld oder Unschuld des Piloten dem Publikum überlassen wird.

Herr Baum, in „Terror – Ihr Urteil“ geht ein Bundeswehrpilot davon aus, dass ein Passagierflugzeug ein vollbesetztes Fußballstadion ansteuert und die Menschen in diesem Stadion sterben werden. Wie würden Sie an seiner Stelle entscheiden? Würden Sie das Passagierflugzeug abschießen?

Gerhart Baum: Um Himmels Willen, ich habe ein Urteil erstritten, mit dem das verboten wird. Wie kann der Pilot denn davon ausgehen? Er weiß doch gar nicht, was in den letzten Sekunden im Flugzeug stattgefunden hat. Nur eines weiß er ganz genau: Er tötet die 164 Menschen, die sich an Bord befinden, und er tötet noch mehr Menschen wenn das Flugzeug schließlich abstürzt. Gewissheit über die Gefährdung kann er in der kurzen Zeit gar nicht erlangen. Davon ist das Gericht ausgegangen.

Kennen Sie das Stück gut?

Baum: Ich kenne das Stück sehr genau. Ohne unsere Verfassungsbeschwerde, federführend von meinem Freund Burkhard Hirsch betrieben und von mir mitgetragen, gäbe es das Stück nicht. Wir haben im Jahr 2005 gegen ein Bundesgesetz zusammen mit vier Piloten Beschwerde eingelegt und das Gericht ist in einem Urteil aus dem Jahr 2006 unseren Argumenten gefolgt. Danach ist der Abschuss eines Passagierflugzeuges, das in den Händen von Terroristen ist, rechtswidrig. Das Stück von Herrn von Schirach basiert auf diesem Urteil und zitiert aus dem Verfahren.

Die Verfassungsbeschwerde war damals eine politische Sache, „Terror – Ihr Urteil“ ist aber Kunst. Gelten damit nicht auch die Gesetze der Kunst und die Kunstfreiheit?

Baum: Die Grenzen zur Kunst sind fließend, wenn Herr von Schirach das Urteil in seinem Stück verwendet. Und er ist natürlich ganz nah an der politischen Wirklichkeit von Terror zu Terrorangst. Er weicht vom Urteil allerdings an entscheidenden Stellen ab. Er reflektiert nicht die Wirklichkeit: So etwas, wie von ihm geschildert wird, könnte in Deutschland nicht passieren.

Warum nicht?

Baum: Weil die Ungewissheit über das, was im Flugzeug passiert, sehr groß ist. Wer will denn genau wissen, was im Flugzeug genau passiert? Ob das Flugzeug in der Hand von Terroristen ist? Ob die Passagiere die Terroristen überwältigen? Es gibt so viele Ungewissheiten, mit denen sich das Gericht sehr intensiv auseinander gesetzt hat. Fazit: In der Kürze der Zeit, die zur Verfügung steht, ist eine angemessene, abgewogene Entscheidung kaum möglich. Und noch wichtiger: Ein Abschuss widerspricht dem deutschen Grundgesetz, und zwar Artikel 1, Schutz der Menschenwürde, und Artikel 2, Recht auf Leben.

Sie haben Volker Herres, dem Programmdirektor der ARD, davon abgeraten, das Stück zu verfilmen.

Baum: Er kann verfilmen, was er will. Ich habe nur gesagt, ich wehre mich mit Herrn Hirsch dagegen, dass hier abgestimmt wird. Denn die Menschen stimmen im Kern über unser Grundgesetz ab. Doch das steht doch nicht zur beliebigen Disposition. Da wird den Menschen etwas vorgemacht. Man kann nicht die fundamentalen Werte des Grundgesetzes einer Abstimmung mit Millionen Menschen unterwerfen.

Herr Herres hat darauf reagiert und gesagt, er sehe es als seine Aufgabe, Anlässe zu schaffen um über gesellschaftlich relevante Themen zu diskutieren. Bietet so ein Stück nicht eine Möglichkeit zur Diskussion?

Baum: Die Diskussion ist notwendig und nützlich, das ist überhaupt keine Frage. Wir können auch diskutieren über das Urteil, aber es darf nicht durch das Volk in einem fragwürdigen Verfahren Recht gesprochen werden. Das Urteil ist 2006 durch das Bundesverfassungsgericht gesprochen worden. Und es entspricht einer fundamentalen deutschen Rechtstradition nach der Nazibarbarei. Die Menschenwürde ist unantastbar. Der Staat darf nicht Menschenleben gegen Menschenleben aufwiegen. So darf es auch keine Rettungsfolter geben und keine Aufweichung des Embryonenschutzes.

„Terror“ – Das TV-Drama im Gerichtssaal

Die Protagonisten des ARD-Films „Terror“, der auf Grundlage des gleichnamigen erfolgreichen Bühnenstücks von Ferdinand von Schirach entstand: Florian David Fitz (vorn) als Eurofighter-Pilot Lars Koch, sein Verteidiger (Lars Eidinger, li.), die Staatsanwältin (Martina Gedeck) und der Richter (Burghart Klaußner).
Die Protagonisten des ARD-Films „Terror“, der auf Grundlage des gleichnamigen erfolgreichen Bühnenstücks von Ferdinand von Schirach entstand: Florian David Fitz (vorn) als Eurofighter-Pilot Lars Koch, sein Verteidiger (Lars Eidinger, li.), die Staatsanwältin (Martina Gedeck) und der Richter (Burghart Klaußner). © ARD Degeto/Moovie GmbH | Julia Terjung
Der gesamte Film spielt in einem Gerichtssaal. Die Frage, die zu klären ist: Durfte der Pilot die von einem Terroristen gekaperte Lufthansamaschine abschießen, um so die 70.000 Zuschauer in einem Fußballstadion zu retten, auf das der Entführer die Passagiermaschine vermutlich stürzen lassen wollte?
Der gesamte Film spielt in einem Gerichtssaal. Die Frage, die zu klären ist: Durfte der Pilot die von einem Terroristen gekaperte Lufthansamaschine abschießen, um so die 70.000 Zuschauer in einem Fußballstadion zu retten, auf das der Entführer die Passagiermaschine vermutlich stürzen lassen wollte? © ARD Degeto/Moovie GmbH | Julia Terjung
So viel Symbolik musste wohl sein: Durch die Fensterfront hinter der Richterbank ist die Kulisse des Reichstagsgebäudes zu sehen.
So viel Symbolik musste wohl sein: Durch die Fensterfront hinter der Richterbank ist die Kulisse des Reichstagsgebäudes zu sehen. © ARD Degeto/Moovie GmbH | Julia Terjung
Der Strafverteidiger Biegler (Lars Eidinger) versucht, das moralische Dilemma seines Mandanten zu verdeutlichen. Doch kann man Menschenleben gegeneinander aufwiegen? Das ist eine der zentralen Fragen des Films.
Der Strafverteidiger Biegler (Lars Eidinger) versucht, das moralische Dilemma seines Mandanten zu verdeutlichen. Doch kann man Menschenleben gegeneinander aufwiegen? Das ist eine der zentralen Fragen des Films. © ARD Degeto/Moovie GmbH | Julia Terjung
Das Gericht spricht sein Urteil – über das die Fernsehzuschauer vorher abgestimmt haben. So war es auch bei dem Bühnenstück, bei dem die Theaterbesucher über das Urteil für den Eurofighter-Piloten entschieden. Der Kiepenheuer Verlag veröffentlichte eine Statistik, nach der die Theaterbesucher in 25 Theatern zu 59,5 Prozent für einen Freispruch votierten.
Das Gericht spricht sein Urteil – über das die Fernsehzuschauer vorher abgestimmt haben. So war es auch bei dem Bühnenstück, bei dem die Theaterbesucher über das Urteil für den Eurofighter-Piloten entschieden. Der Kiepenheuer Verlag veröffentlichte eine Statistik, nach der die Theaterbesucher in 25 Theatern zu 59,5 Prozent für einen Freispruch votierten. © ARD Degeto/Moovie GmbH | Julia Terjung
Burghart Klaußner spielt den Vorsitzenden Richter nüchtern und ohne Pathos.
Burghart Klaußner spielt den Vorsitzenden Richter nüchtern und ohne Pathos. © ARD Degeto/Moovie GmbH | Julia Terjung
Für die Staatsanwältin (Martina Gedeck) steht fest: Ein Abwägen nach dem „kleineren Übel“ ist keine Rechtfertigung, um Menschenleben zu opfern.
Für die Staatsanwältin (Martina Gedeck) steht fest: Ein Abwägen nach dem „kleineren Übel“ ist keine Rechtfertigung, um Menschenleben zu opfern. © ARD Degeto/Moovie GmbH | Julia Terjung
Die Anklägerin plädiert für eine Verurteilung des Bundeswehr-Piloten wegen Mordes in 164 Fällen.
Die Anklägerin plädiert für eine Verurteilung des Bundeswehr-Piloten wegen Mordes in 164 Fällen. © ARD Degeto/Moovie GmbH | Julia Terjung
Der Verteidiger (Lars Eidinger) plädiert auf „unschuldig“, denn sein Mandant habe in einem „übergesetzlichen Notstand“ gehandelt.
Der Verteidiger (Lars Eidinger) plädiert auf „unschuldig“, denn sein Mandant habe in einem „übergesetzlichen Notstand“ gehandelt. © ARD Degeto/Moovie GmbH | Julia Terjung
 Der Angeklagte Eurofighter-Pilot Lars Koch (Florian David Fitz) wusste, dass der Abschuss der von Terroristen gekaperten Maschine nicht durch Recht und Gesetz gedeckt war. Trotzdem feuerte er die Rakete ab – um noch weit mehr Opfer zu verhindern.
Der Angeklagte Eurofighter-Pilot Lars Koch (Florian David Fitz) wusste, dass der Abschuss der von Terroristen gekaperten Maschine nicht durch Recht und Gesetz gedeckt war. Trotzdem feuerte er die Rakete ab – um noch weit mehr Opfer zu verhindern. © ARD Degeto/Moovie GmbH | Julia Terjung
Der Angeklagte sitzt zunächst in einem Glaskasten in dem Gerichtssaal. Später nimmt er neben seinem Verteidiger Platz.
Der Angeklagte sitzt zunächst in einem Glaskasten in dem Gerichtssaal. Später nimmt er neben seinem Verteidiger Platz. © ARD Degeto/Moovie GmbH | Julia Terjung
Verteidigung und Anklage vertreten komplett andere Auffassungen. Wer wird sich bei den Zuschauern durchsetzen?
Verteidigung und Anklage vertreten komplett andere Auffassungen. Wer wird sich bei den Zuschauern durchsetzen? © ARD Degeto/Moovie GmbH | Julia Terjung
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Das Stück wird sehr oft gespielt, und zumindest in Deutschland wird der Pilot nahezu immer freigesprochen. Wie erklären Sie sich das?

Baum: Weil die Fragestellung unklar ist. Es wird ja gar nicht unterschieden zwischen der Grundlage der Anklage, das ist das Urteil von 2006, also zwischen der absoluten Ablehnung einer Rechtfertigung für den Abschuss und der individuellen Schuld des Piloten. Viele Menschen orientieren sich wohl an seiner Gewissensnot. Der Mann ist aber auf jeden Fall Täter. Daran geht kein Weg vorbei. Die Frage ist nur, ob man ihm das voll zurechnet. Aber er ist ein Täter, er hat Menschen getötet, auch noch gegen den Willen seiner Vorgesetzten.

Glauben Sie, dass eine Aufbereitung wie gestern im Fernsehen in die politische Realität hineinwirkt, also in einem ähnlichen Fall die öffentliche Meinung beeinflussen könnte?

Baum: Nein, überhaupt nicht. Es wird sich kein ernsthafter Mensch Artikel 1 ändern wollen. Er ist der oberste Verfassungswert. Die Würde des Menschen darf nicht qualitativ oder quantitativ bewertet werden. Ein todgeweihtes Leben ist genauso viel wert wie ein Leben mit Zukunft, fünf Leben sind genauso wertvoll wie 50 oder 5.000. Das ist unsere Verfassung, so, wie sie von Anfang an interpretiert worden ist. Der Kampf gegen den Terror darf uns nicht veranlassen, den Boden des Rechts zu verlassen. Diesen Gefallen dürfen wir den Terroristen nicht machen. Und es gibt eben kein Allheilmittel gegen das Risiko.

ARD, Montag, 17. Oktober um 20.15 Uhr