Hamburg. Bisher gab es keine genaue Regelung, wie lange „Tatort“-Folgen online abrufbar sind. Nun bietet sie die ARD für 30 Tage im Internet an.

Freude für die „Tatort“-Fans: Ab sofort sind die Sendungen 30 Tage nach der Ausstrahlung als Video im Internet abrufbar. Die Erstsendungen und Wiederholungen der Krimireihe stehen damit nun länger als bisher auf der Seite tatort.de und in den Mediatheken der ARD zur Verfügung, ebenso in der App „Das Erste“ und via Smart-TV. Das teilte die ARD am Mittwoch in Hamburg mit.

Die ARD wolle damit „dem großen Publikumsinteresse auch im non-linearen Angebot“ Rechnung tragen. Bislang gab es keine einheitliche Regelung zur Online-Verweildauer der einzelnen „Tatort“-Folgen.

Letzter Münsteraner „Tatort“ wurde knapp 500.000 Mal abgerufen

Der „Tatort“ ist die meistgesehene Filmreihe im deutschen Fernsehen. Durchschnittlich hatte jede Folge in diesem Jahr etwa neun Millionen Zuschauer am Sonntagabend.

Das Video zum jüngsten Münsteraner „Tatort“ („Schwanensee“) mit den Kommissaren Thiel und Boerne, gespielt von Jan Josef Liefers und Axel Prahl, wurde online knapp 500.000 Mal abgerufen. (epd)