Berlin. Bislang drohen Radlern Bußgelder bis zu 180 Euro, wenn sie bei Rot über die Ampel fahren. Grüne und der ADFC würden das gerne ändern.

Radeln bei Rot – das will der Grünen-Bundestagsabgeordnete Dieter Janecek unter bestimmten Voraussetzungen erlauben. „Mein Vorschlag ist, dass Fahrradfahrer künftig rotfreie Ampeln bekommen. Das heißt, sie müssen selber entscheiden, ob sie über die Ampel fahren, auch wenn sie rot ist“, sagte der Grünen-Politiker jüngst dem Fernsehsender Sat.1.

Ein solches Pilotprojekt würde Janecek gerne im Münchener Stadtteil Neuhausen umsetzen. „In den teils verwinkelten Straßenzügen des Stadtviertels gibt es eine ganze Reihe überflüssiger Ampeln, die den Verkehr eher behindern als flüssiger machen.“ Bislang sei der Stadtverkehr vor allem auf die Bedürfnisse der Autofahrer ausgerichtet. Ihm gehe es darum, dass Autofahrer, Radler und Fußgänger gleichberechtigt sein sollten.

Polizeigewerkschaft nennt Grünen-Vorschlag „absurd“

Die Deutsche Polizeigewerkschaft wies die Forderung der Grünen als „absurd“ zurück. „Das wäre ein völlig falsches Signal: Wir brauchen mehr Verkehrsdisziplin, nicht weniger“, sagte Gewerkschaftschef Rainer Wendt unserer Redaktion. Schon jetzt steige die Zahl von Radfahrern und Fußgängern, die bei Unfällen ums Leben kommen, sagte Wendt. „Wir werden mit dem Leben von Radfahrern keine Experimente machen“. Er sei aber sicher, dass der Vorstoß keine Realisierungschance habe. „Kein verantwortlicher Verkehrspolitiker kann dafür sein und erst recht nicht die Polizei.“

Auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt ist gegen den Vorschlag der Grünen. „Verkehrsregeln gelten grundsätzlich für alle. Nur dann dienen sie am besten der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer“, sagte er unserer Redaktion auf Anfrage. Er befürchtet eine Gefährdung der Verkehrssicherheit und Störungen im Verkehrsfluss: „Wer das Prinzip aufheben will, schafft neue hohe Risiken gerade im dicht gedrängten Stadtverkehr, der dadurch nicht flüssiger, sondern noch zäher wird.“

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) ist jedoch ebenfalls dafür, Radfahrern das Passieren roter Ampeln zu erlauben – allerdings anders als Janecek. „Der ADFC setzt sich für die Aufnahme von Verkehrszeichen in die StVO (Straßenverkehrsordnung; Anmerk. d. Red.) ein, die Radfahrern an roten Ampeln das Rechtsabbiegen und das Durchfahren geradeaus an T-förmigen Einmündungen erlaubt“, heißt es beim ADFC auf Anfrage unserer Redaktion. Sei der Gesetzgeber dazu nicht bereit, sollte er zumindest einen Verkehrsversuch finanzieren und auswerten, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Durchlässiges Rot für mehr Verkehrssicherheit

Eine solche Regel würde die Verkehrssicherheit fördern. Freies Rechtsabbiegen bei Rot habe sich in den Nachbarländern Niederlande, Frankreich und Belgien schon bewährt. Ein Pilotversuch in Basel in der Schweiz habe gezeigt, dass Radfahrer die neue Möglichkeit rege nutzten, dass es während der Testphase zu keinen Unfällen durch die Regelung gekommen sei, dass es weniger Konflikte zwischen Autofahrern und Radlern gegeben habe und dass auch die Akzeptanz bei Fußgängern sehr hoch gewesen sei. Zudem erhöhe das durchlässige Rot den Verkehrsfluss für Rad- und Autofahrer.

Nach Ansicht des ADFC sei dafür allerdings ein neues Verkehrszeichen notwendig. „Eine Verwendung des bekannten Grünpfeils scheidet aus, weil das neue Abbiegerecht nur für den Radverkehr und ohne Anhaltepflicht vor dem Abbiegen gelten soll“, heißt es in der Stellungnahme. Der Fahrrad-Club empfiehlt stattdessen, ein Verkehrszeichen einzuführen, das sich in Frankreich und Belgien bereits etabliert hat.

Andere Themen haben für ADFC Priorität

Das dreieckige Schild entspreche dem Zeichen 205 der StVO „Vorfahrt gewähren“. „Die eindeutige Form weist Radfahrer darauf hin, dass sie beim zugelassenen Abbiegen bei Rot den Vorrang der anderen Verkehrsteilnehmer zu beachten haben“, so der ADFC. Die Zeichen seien weitestgehend selbsterklärend.

Das belgische Verkehrszeichen B22: Es zeigt an, dass Fahrradfahrer auch bei Rotlicht rechts abbiegen dürfen, aber Vorfahrt gewähren müssen.
Das belgische Verkehrszeichen B22: Es zeigt an, dass Fahrradfahrer auch bei Rotlicht rechts abbiegen dürfen, aber Vorfahrt gewähren müssen. © fmg | fmg

In der Stellungnahme betont der ADFC aber auch: „Unser Ziel ist, das Radfahren in Städten für alle komfortabel und sicher zu machen. Das freie Rechtsabbiegen bei Rot an geeigneten Kreuzungen kann ein Baustein sein, um den Radverkehr zügiger zu gestalten. Das Thema hat für uns allerdings nicht oberste Priorität.“

Idaho-Stop als Vorbild

In manchen anderen Ländern sind sogenannte Rotlichtfahrten für Fahrradfahrer bereits unter bestimmten Bedingungen erlaubt. So dürfen Fahrradfahrer im US-Bundesstaat Idaho bereits seit 1982 rote Ampeln und Stoppschilder wie das Schild „Vorfahrt gewähren“ behandeln. In Belgien, den Niederlanden und Frankreich dürfen Radfahrer an roten Ampeln mit entsprechendem Verkehrszeichen rechts abbiegen oder – an Straßen ohne Rechtsabbiegemöglichkeit – geradeaus fahren.

Der Vorschlag, sogenannte Rotlichtfahrten zu erlauben, ist aber auch in Deutschland nicht ganz neu. Bereits vor einem Jahr stellte der Berliner Grünen-Bezirkspolitiker und Verkehrsexperte Roland Prejawa einen Antrag, in dem er ein neues Verkehrszeichen forderte, ähnlich wie der ADFC in seiner Stellungnahme beschreibt: den Grünen Pfeil für Radfahrer. Demnach sollten Radfahrer an Kreuzungen auch dann nach rechts abbiegen dürfen, wenn die Ampel rot ist und der Verkehr es zulässt.

München greift in die Trickkiste

Eine entsprechende Anfrage der Grünen lehnte der Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthke einem Bericht des „Tagesspiegel“ jedoch im September 2015 als „aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht (...) erforderlich“ ab. In der bayerischen Landeshauptstadt ist eine solche Regelung indes seit 2006 umgesetzt – über einen Trick. Dort gilt an manchen Stellen das Grünpfeilschild exklusiv für den Radwegverkehr. „Die Bayern haben also gar kein neues Verkehrsschild eingeführt, sondern nur ein bestehendes an die Fahrradampeln montiert“, sagte Prejawa vor einem Jahr der „Berliner Morgenpost“. Dies sei aber nur an Kreuzungen mit gesonderten Radfahrampeln möglich – und die gebe es eben nicht überall.

Im November des vergangenen Jahres gingen die Berliner Landes-Grünen sogar noch einen Schritt weiter, wie der „Tagesspiegel“ berichtete. In einer weiteren Anfrage forderten sie, in einem Pilotprojekt nicht nur das Rechtsabbiegen bei roter Ampel, sondern Rotlichtfahrten nach der Regel aus Idaho zu erlauben.

Bislang dürfen Fahrradfahrer in Deutschland laut StVO rote Ampeln genauso wenig überqueren wie Fußgänger oder Autofahrer. Der Bußgeldkatalog sieht für Radfahrer, die eine rote Ampel missachten, Bußgelder zwischen 60 und 180 Euro vor, wie eine Tabelle des ADFC zeigt. Zudem wird bei diesem Vergehen ein Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg eingetragen. (mit dpa)