Hannover. Von Montag an bleiben praktisch alle Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen geschlossen. Auch Treffen zu Hause begrenzt die neue Corona-Verordnung.

Die neue Corona-Verordnung in Niedersachsen sieht von Montag an einschneidende Beschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens vor, um die zweite Corona-Infektionswelle abzuflachen. Die achtseitige Verordnung bemüht sich um kompakte Regeln und klare Kriterien, etwa für den Schulbetrieb und gilt bis zum 30. November. Die wichtigsten Punkte:

Grundsätzlich gilt das Gebot, Kontakte außerhalb der Familie auf ein Minimum zu reduzieren, den Abstand einzuhalten und ansonsten eine Maske zu tragen. Private Reisen, Besuche und Tagesausflüge sollen vermieden werden.

Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht

Kontaktbeschränkung: Außerhalb der eigenen Wohnung darf man sich mit maximal zehn Personen aus dem eigenen und einem anderen Hausstand aufhalten, wobei Kinder unter 12 Jahren nicht eingerechnet werden. Ausnahmen gibt es etwa für Gruppen von Kindern unter 12 oder bei der Berufsausübung. Freizeit- und Amateursport ist zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes erlaubt. In einer Privatwohnung dürfen sich maximal zehn Personen aus zwei Haushalten treffen, Kinder mit eingerechnet.

Eine Maskenpflicht gilt unter anderem in allen geschlossenen Räumen, in Verkehrsmitteln, bei der Fahrschulausbildung und bei einer erhöhten Zahl von Corona-Infektionen unter freiem Himmel dort, wo sich viele Menschen bewegen, beispielsweise in Fußgängerzonen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Veranstaltungen, bei denen alle Besucher sitzen oder etwa die Einzelausbildung in der Musikschule an einem Blasinstrument oder zum Gesang.

Veranstaltungen und Religionsausübung

Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind bei sitzendem Publikum mit nicht mehr als 50 Besucherinnen und Besuchern zulässig. Veranstaltungen mit zeitweise stehendem Publikum können auf Antrag genehmigt werden.

Religiöse Zusammenkünfte einschließlich Trauungen, Beerdigungen, Firmungen und ähnliches sind unabhängig von der Zahl der Teilnehmer zulässig, wenn es ein Hygienekonzept gibt.

Gastronomie, Freizeit und Tourismus

Geschlossen werden sämtliche Gastronomiebetriebe, ausgenommen ist der Außer-Haus-Verkauf. Dicht machen müssen auch Theater, Museen, Opernhäuser und Büchereien ausschließlich der wissenschaftlichen Bibliotheken. Ebenfalls geschlossen bleiben müssen Kinos, Freizeitparks, Zoos, Messen, Spielhallen, Schwimmbäder, Saunen, Fitnessstudios und Sporteinrichtungen, Kosmetikstudios und Massagepraxen sowie Prostitutionsbetriebe. Geöffnet bleiben dürfen Friseure und medizinische Behandlungspraxen.

Touristische Übernachtungen sind sowohl in Hotels, als auch auf Campingplätzen untersagt, ebenso wie touristische Bus-, Schiffs- oder Kutschfahrten. Touristen, die vor dem 2. November angereist sind, können ihren Urlaub in Niedersachsen aber noch beenden.

Schulen und Reisen

In den Schulen soll der Präsenzbetrieb weitergehen, in den weiterführenden Schulen gilt in Corona-Hotspots künftig eine Maskenpflicht. In den Wechselbetrieb mit geteilten Klassen müssen Schulen künftig gehen, wenn der Inzidenzwert von 100 in der Region überschritten wurde und dort außerdem von den Behörden eine Infektionsschutzmaßnahme wie Quarantäne etwa für eine Klasse verordnet wurde.

Bei Auslandsreisen in Risikogebiete gilt weiterhin bei der Rückkehr eine Quarantänepflicht. Ausgenommen sind unter anderem Menschen, die beruflich kurzzeitig im Ausland sind oder Menschen, die sich dort weniger als 48 Stunden aufhalten.