Hannover. Die Landesregierung hat am Montagabend die Schließung eines Großteils der Geschäfte angeordnet. Der Erlass gilt ab Dienstagmorgen, 6 Uhr.

Bund und Länder wollen mit drastischen Schritten die Ausbreitung des Coronavirus bremsen. In Niedersachsen ist etwa ein Bummel durch Boutiquen oder Möbelhäuser nicht mehr möglich: Die Landesregierung hat die Schließung eines Großteils der Geschäfte angeordnet.

Schließungserlass gilt ab Dienstagfrüh

Der Erlass werde am Dienstag um 6.00 Uhr in Kraft treten und bis zum 18. April gelten.

Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, also Lebensmittelmärkte, Wochenmärkte oder Apotheken. Diese sollen nach Angaben von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) auch sonntags öffnen dürfen.

Restaurants müssen Auflagen erfüllen: genügend Abstand zwischen Tischen

Restaurants können zwischen 6.00 und 18.00 Uhr öffnen, allerdings unter Auflagen – so muss zum Beispiel ein Abstand zwischen den Tischen gesichert sein.

Niedersachsen erhofft sich von den weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens binnen zwei Wochen eine Eindämmung der Infektionen mit dem Coronavirus. „Das Ziel ist, dass wir innerhalb von zehn, zwölf Tagen sehen werden, dass sich die Dynamik verändert hat“, sagte Weil am Montag.

Nach Ostern wollten Bund und Länder eine Bilanz der Beschränkungen ziehen. Das öffentliche Leben könne nicht auf lange Zeit lahm gelegt werden.

Ebenso ab Dienstag: Besuchsverbot für Krankenhäuser und Altenheime in Niedersachsen

Nach Angaben von Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) gilt für Krankenhäuser und Altenheime ab Dienstagfrüh ein Besuchsverbot. Frischgewordene Väter, Angehörige auf Palliativstationen sowie Eltern von kleinen Patienten sind von dem Verbot ausgenommen. Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus kletterte am Montag in Niedersachsen auf 391, das sind 104 mehr als ein Tag zuvor.

Schulen und Kitas sind bereits seit Montag landesweit geschlossen. In Niedersachsen soll die Schließung zunächst fünf Wochen bis zum 18. April dauern, der Zeitraum umfasst die Osterferien. Eine Notbetreuung wird angeboten für Kinder von Beschäftigten etwa aus den Bereichen Pflege, Gesundheit, Medizin, Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz. Die Notbetreuung in den Schulen und Kitas sei gut gestartet, sagte ein Sprecher des Kultusministeriums.

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Landesregierung kündigt Nachtragshaushalt an

Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag angesichts der Corona-Epidemie zur Krisenvorsorge und zum Gesundheitsschutz einen Nachtragshaushalt angekündigt. Dazu sollen als Ausnahme vom Neuverschuldungsverbot auch eine Milliarde Euro über Kredite bereitgestellt werden. Dies ist in Notlagen zulässig. Zusammen mit einem erhöhten Bürgschaftsrahmen des Landes sollen insgesamt 4,4 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Corona-Folgen bereitgestellt werden. Dabei geht es insbesondere um Hilfen für betroffene Wirtschaftszweige, aber auch das Beschaffen von Ausrüstung für das Gesundheitssystem. „Wir befinden uns in einer Krise, in einer echten Notlage“, sagte Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU). „Die Situation ist ernst.“

Sperrung der Inseln in Nord- und Ostsee: „Aus gesundheitlicher Sicht richtig“

Der Tourismus auf den Inseln der Nord- und Ostsee sah massive Belastungen auf sich zukommen. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein hatten sich darauf verständigt, die Inseln für Gäste zu sperren. „Aus gesundheitlicher Sicht ist das die richtige Entscheidung, aus touristischer der Super-Gau“, sagte Wangerooges Bürgermeister Marcel Fangohr (parteilos) der Deutschen Presse-Agentur. „Mit dem Ostergeschäft rechnet keiner mehr.“ Er rief dazu auf, das Beste aus der Lage zu machen, die Gesundheit gehe vor.

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Die öffentlichen Verkehrsbetriebe passten Fahrpläne der Krisensituation und dem geringeren Verkehrsaufkommen an. dpa