Kommentar

Zum Schluss hatte er noch einmal versucht, Reue und Bußfertigkeit zu zeigen. Er bitte um eine Strafe, aber um eine Strafe, die ihn nicht vernichte, waren die letzten Worte von Magnus Gäfgen, dem Mörder des kleinen Jakob von Metzler. Gestern hat ihn das Frankfurter Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Eine Entlassung auf Bewährung nach Verbüßung von 15 Jahren ist damit für Gäfgen ausgeschlossen. Aber eine Strafe, die sein Leben vernichtet, ist das, was der Richter verkündete, auch nicht. Denn dieses Leben hat der ehemalige Jurastudent in dem Augenblick selber vernichtet, als seine maßlose Gier nach Geld obsiegte und er sich zu einem der scheußlichsten und skrupellosesten Verbrechen entschied, das es in unserem Strafrecht gibt: Entführung, räuberische Erpressung und Kindesmord. Dieses hatte er im Prozessverlauf zunächst bestritten und mit immer neuen zynischen Ausflüchten den Tathergang zu verschleiern versucht. Für diese Tat konnte es am Ende nur die Höchststrafe geben. Es ist zwar das Recht der Verteidiger, jetzt, wie angekündigt, Verfassungsbeschwerde wegen Verfahrensfehlern einzulegen, aber dies spräche allen Gefühlen der Eltern des Opfers Hohn. Denn Gäfgen hat ja nicht nur das Leben des elfjährigen Jakob vernichtet, er hat auch den Angehörigen einen Teil ihres Lebens genommen. Deshalb verbietet es sich auch, in diesem Augenblick von einer gerechten Strafe zu sprechen. Der Gerechtigkeit kann angesichts des Verlustes eines Kindes kein noch so hartes Urteil Genüge tun. Vielleicht werden die Eltern von Metzler ein klein wenig Genugtuung finden, dass der Täter, der ihr Vertrauen schamlos brach und ihnen das Liebste nahm, für eine sehr lange Zeit hinter Gitter muss. Ihr Schmerz wird deshalb nicht weniger.