Vermummt, anonym und gewaltbereit - so stehen Demonstranten nicht selten der Polizei gegenüber. Auch an diesem Sonnabend müssen die Beamten beim Neonazi-Aufmarsch in Lübeck mit Ausschreitungen rechnen. Sie müssen den rechtsextremen Demonstranten den Weg bahnen. Nicht weil sie es wollen, sondern weil es der Gesetzgeber verlangt.

Für die Polizisten bedeutet dies, auch Sitzblocken von Gegendemonstranten zu lösen. Für diese Gruppe wird die Polizei schnell zum Feind. Der Name auf der Uniform macht aber auch den Menschen darin zum Feind. So weit darf es nicht kommen. Zumal die meisten Menschen, die Steine und Flaschen auf Beamte werfen, nie ermittelt werden. Sie sind vermummt und gehen in der Masse unter.

Der Mensch in der Uniform ist jedoch deutlich zu erkennen. Und somit vor Rache nicht geschützt. Vor allem in der Rockerszene ist es bekannt, dass die Mitglieder Angst in Familien verbreiten, sie gar erpressen.

Sollen die Polizisten die kriminellen Machenschaften solcher Gruppen dulden? Nein, und deswegen darf der Gesetzgeber sie nicht in die Situation bringen, zwischen dem eigenen Wohl und einer Strafverfolgung abzuwägen. Ein neues Gesetz, dass Beamte bei Sondereinsätzen Namensschilder tragen müssen, würde nicht für mehr Bürgernähe sorgen, sondern skrupellosen Kriminellen die Arbeit erleichtern. Und den Weg für gezielte Rache frei machen.