Theodor-Heuss-Chef Matthias Beimel weist den Vorwurf der Vorteilsnahme zurück und kritisiert die Stadt Pinneberg

Pinneberg. Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kiel gegen Matthias Beimel, Schulleiter der Theodor-Heuss-Schule, meldet sich jetzt der Betroffene selbst zu Wort. Im Gespräch mit dem Abendblatt weist Beimel den Vorwurf der Vorteilsnahme zurück und begründete das Geschäft, das er mit einem Schulfotografen einging, mit der desaströsen Gesamtsituation seiner Schule. Den Vorgang selbst bestätigte er allerdings.

Beimel hatte einem Pinneberger Fotounternehmen eine Teilrechnung in Höhe von 1200 Euro für die Modernisierung des schulischen Computerraums begleichen lassen. Auch gegen den Fotografen wird wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung ermittelt. Er war im Rahmen einer Schulfotoaktion in dem Gymnasium tätig und bot an, im Gegenzug für den von ihm verursachten Aufwand einen Geldbetrag zu spenden. Diese Gefälligkeit ist bei Schulfotografen durchaus üblich, erklärt Beimel. Problematisch war in seinem Fall aber die Art der Spende. Denn statt beispielsweise dem Schulverein den Betrag zu spenden, gab Beimel dem Fotografen eine Rechnung, die er dann für die Schule begleichen sollte. Diese Art der Spende ist rechtlich problematisch und bewegt sich in einer gesetzlichen Grauzone. Das gesteht Beimel aus heutiger Sicht ein. Den Vorwurf der Vorteilsnahme weist er aber mit Entschiedenheit zurück.

Hintergrund für sein Handeln seien weder persönliche Gefälligkeiten noch Bereicherung gewesen. Lediglich der dramatische Zustand seiner Schule, die vielen Bauarbeiten, Lärm und schlechten Lernbedingungen, der täglich seine Schüler ausgesetzt seien, hätten ihn dazu gebracht, "pragmatisch" und im Sinne der Schule zu handeln, erklärt er. Seit vier Jahren sei die Sanierung nicht abgeschlossen, ein Ende nicht in Sicht. "Das Angebot des Fotografen, die Rechnung zu begleichen, wenigstens die Fertigstellung des Computerraumes zu beschleunigen, fand ich naheliegend und hilfreich", so Beimel. "Die Unterstützung schulischer Aktivitäten durch Spenden aus der Privatwirtschaft ist vom Ministerium für Bildung des Landes Schleswig-Holstein ausdrücklich erwünscht", argumentiert er und verweist auf einen Leitfaden über Schulsponsoring aus dem Jahr 2003.

Wesentlich kritischer sah den Vorgang offenbar das Pinneberger Rechnungsprüfungsamt. Den Mitarbeitern war die Rechnung aufgefallen. Sie gaben ohne größere Rücksprache mit der Schule einen Hinweis an das Landeskriminalamt weiter. Beimel kritisiert dieses Verhalten als "Kommunikationspanne".

Bürgermeisterin Kristin Alheit begründet die Art der Vorgehensweise mit folgendem Vorwurf: "Die Stadtverwaltung ist aufgrund der restriktiven Korruptionsbestimmungen des Landes Schleswig-Holstein verpflichtet, jedem Anfangsverdacht nachzugehen", sagte sie.

Spenden bei Schulfotografie Thema beim Bundesgerichtshof

Die Bürgermeisterin sieht in der Herausgabe vertraulicher Informationen in diesem Fall zudem den Versuch, "den verdienten Schulleiter zu diskreditieren", wie es in einer Mitteilung heißt. Das Abendblatt hatte den Fall und Details am 22. Juni enthüllt. "Wir bedauern, dass durch die gezielte Weitergabe von Informationen und Mutmaßungen der Ruf des Schulleiters Schaden zu nehmen droht", schreibt Kristin Alheit. Sie distanziert sich "von dieser Form der Vorurteilung".

Die Verwaltungschefin will nun das Informationsleck finden und Strafanzeige gegen Unbekannt einreichen. Erfahrungsgemäß haben diese Ermittlungen allerdings eher symbolischen Charakter und eine geringe Erfolgsaussicht.

Der Fall Beimel ist nicht der erste dieser Art. Schulfotografie und die damit verbundenen Spenden - ob Geld- oder Sachleistungen standen in den vergangenen Jahren immer wieder im Fokus der Justizbehörden. Das Landesgericht Hildesheim hatte 14 Fälle festgestellt, in denen Fotografen nach einer entsprechenden Aktion Spenden für entstandenen Aufwand an die Schulen leisteten. Das Gericht sah darin aber keine Bereicherung des Schulleiters oder Dritter und schloss den Vorwurf der Bestechung deshalb aus, sprach die Beschuldigten am 11. Mai 2010 frei. Doch die dritte Strafkammer des Bundesgerichtshofs hob das Urteil im Mai dieses Jahres komplett auf. Jetzt muss das Landgericht Hildesheim ein weiteres Mal darüber befinden, ob und wie die Spenden von Fotografen im Zusammenhang mit Schulfotos zu bewerten sind. "Wann ein Urteil zu erwarten ist, ist noch völlig unklar", sagte eine Sprecherin des Gerichts dem Abendblatt.

Das Lehrerkollegium der Theodor-Heuss-Schule legt sich jetzt schon fest: In einem Solidaritätsschreiben für Beimel lobt sie ihn für seinen Einsatz um Renovierung und Umbau der Schule.