Für den Mord an drei Kindern wurde Martin N. zu lebenslanger Haft verurteilt. BGH hob anschließende Sicherungsverwahrung wieder auf.
(dpa/dapd)
Für den Mord an drei Kindern wurde Martin N. zu lebenslanger Haft verurteilt. BGH hob anschließende Sicherungsverwahrung wieder auf.
(dpa/dapd)
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen