Lüneburg.

Gegen die Sperrstunden-Verordnung des Landes liegen dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg drei Eilanträge vor. Bis Mittwoch habe nun das Land Zeit für eine Stellungnahme, sagte ein Sprecher am Montag. Vorher werde es keine Entscheidung des Gerichts geben. Am Freitag hatte ein Osnabrücker Gastronom einen Normenkontrollantrag gegen die Sperrstunden-Regelung der niedersächsischen Landesregierung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eingereicht. Zwei Anträge kommen aus Delmenhorst, sagte der OVG-Sprecher. (Az.: 13 MN 393/20, 13 MN 395/20 für die Eilanträge, 13 KN 392/29, 13 KN 394/20 für die Hauptsache-Verfahren)

Bereits am Freitag hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück die Sperrstunden-Anordnung der Stadt gekippt, weil sie nach Ansicht der Richter unverhältnismäßig ist. Da bislang die Sperrstunden-Verordnung des Landes noch gilt, muss damit auch die Sperrstunde in Osnabrück beachtet werden.

Auch das Verwaltungsgericht in Osnabrück befasst sich am Montag mit einem Antrag gegen die Sperrstunden-Anordnung des Landes. Eine Entscheidung in dieser Sache betreffe aber nur den Betrieb des Antragstellers und hätte keine landesweite Wirkung, sagte eine Gerichtssprecherin.

Die Stadt hatte für die Zeit zwischen 23.00 und 6.00 Uhr eine Sperrstunde angeordnet, nachdem in Osnabrück die Zahl der Corona-Neuinfektionen auf mehr als 50 Fälle pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche gestiegen war. Das Land setzte zum Freitag eine Verordnung in Kraft, die eine Sperrstunde in diesem Zeitraum schon bei 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner ermöglicht.