Frankfurt/Main. Urteil im Prozess gegen die in Arnsberg-Oeventrop festgenommene Rapperin Schwesta Ewa. Sie wurde auch der Körperverletzung schuldig gesprochen.

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Das Landgericht Frankfurt hat eine als bekannte Rapperin aus Frankfurt zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Richter verhängten die Strafe am Dienstag unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Körperverletzung. Die Vorwürfe der Zuhälterei und Menschenhandel sahen sie dagegen nicht als erwiesen an.

Die Staatsanwaltschaft hatte der 32-Jährigen unter anderem vorgeworfen, junge Frauen zur Prostitution gezwungen zu haben. Das Gericht setzte den Haftbefehl gegen Schwesta Ewa aus, sie kam damit nach knapp acht Monaten Untersuchungshaft auf freien Fuß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)