Istanbul. Urteil im Mordfall Hatun Sürücü: Ein türkisches Gericht sprach zwei ihrer Brüder in allen Anklagepunkten frei – aus Mangel an Beweisen.

Mehr als ein Jahr nach Prozessbeginn sind im Verfahren gegen zwei Brüder der in Berlin ermordeten Deutsch-Türkin Hatun Sürücü am Dienstag in Istanbul beide Angeklagten freigesprochen worden.

Es hätten „nicht genügend eindeutige und glaubhafte, klare Beweise gefunden werden können“, hieß es in der Begründung des zuständigen Gerichts in Istanbul. Die Staatsanwaltschaft hatte den heute 36 und 38 Jahre alten Männern Beihilfe zur vorsätzlichen Tötung ihrer Schwester im Jahr 2005 vorgeworfen.

Die beiden waren angeklagt, den jüngsten Bruder mit dem Mord an ihrer kleinen Schwester beauftragt zu haben, um die Familienehre wiederherzustellen. Der jüngste Bruder erschoss Hatun Sürücü im Februar 2005 an einer Bushaltestelle in Berlin. Dafür wurde er in Deutschland zu neuneinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Urteil in Deutschland aufgehoben

Damals gab er zu Protokoll, den westlichen Lebensstil seiner Schwester verachtet zu haben. Mit dem Mord habe er die Ehre der Familie wiederherstellen wollen. Nach Verbüßung der Strafe wurde der Täter in die Türkei abgeschoben. Der Fall hatte in Deutschland viel Aufsehen erregt.

Auch die beiden älteren Brüder standen in Deutschland vor Gericht, wurden aber zunächst aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hob die Freisprüche 2007 auf. Weil sich die beiden Männer in die Türkei abgesetzt hatten, konnte der Prozess jedoch nicht neu aufgerollt werden. Erst 2013 eröffnete die türkische Justiz auf Bitten der Berliner Justiz ein eigenes Strafverfahren gegen die beiden Männer. (dpa)