Berlin. Er hatte an eine Stele des Holocaustdenkmals uriniert: Ein 22-Jähriger muss wegen Störung der Totenruhe 1500 Euro Geldstrafe zahlen.

Ein 22-Jähriger Mann ist wegen Schändung des Holocaust-Mahnmals in Berlin zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt worden. Der Gärtner habe auf eine Stele des Denkmals für die ermordeten Juden Europas uriniert und sich dadurch der Störung der Totenruhe schuldig gemacht, begründete das Amtsgericht Tiergarten sein Urteil.

Samet Y. (vorne) und ein Mitangeklagter, der dann freigesprochen wurde, vor dem Amtsgericht Tiergarten.
Samet Y. (vorne) und ein Mitangeklagter, der dann freigesprochen wurde, vor dem Amtsgericht Tiergarten. © dpa | Paul Zinken

Samet Y. habe erheblich alkoholisiert und ohne nachzudenken gehandelt. Der Mann selbst sagte, er sei kein Antisemit. Einem Bericht der „Bild“ zufolge gab der in Brandenburg lebende Mann an, er sei Mitglied bei TuS Makkabi Berlin, einem deutsch-jüdischen Sportverein. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass es sich um das Mahnmal für ermordete Juden handelte.

Aus der fünfköpfigen Gruppe, in der er sich bei dem Vorfall im Mai 2015 nach einem Disko-Besuch befand, war es der Anklage zufolge aber auch zu einer antisemitischen Äußerung gekommen. Wer die Parole rief, blieb unklar. Ein Mitangeklagter wurde freigesprochen. (dpa)