Berlin. Die Länder haben die Angleichung der Renten und mehr Geld bei Erwerbsminderung beschlossen. Die Beiträge sollen erst 2022 steigen.

Die Renten in Ost- und Westdeutschland werden nun endlich angeglichen. Und für künftige, erwerbsunfähige Frührentner gibt es mehr Geld: Der Bundesrat hat am Freitag die letzten großen Rentenreformen dieser Wahlperiode abgesegnet.

Die beiden Projekte werden die Rentenkasse zusätzlich mit Milliarden Euro belasten, doch die Deutsche Rentenversicherung gibt sich zuversichtlich: Die finanzielle Lage sei besser als bislang angenommen, die Versicherung sei vor allem dank der guten Beschäftigungslage „gut aufgestellt“: Der Beitragssatz von 18,7 Prozent müsse erst 2022 geringfügig angehoben werden, erklärte die Versicherung am Freitag.

Mit der stufenweisen Angleichung der Renten in Ost und West, die auf einen Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zurückgeht, wird eine jahrelange Diskussion beendet – umstritten ist das Vorhaben aber weiterhin. Das Gesetz sieht vor, dass der Rentenwert Ost von 2018 bis 2024 in sieben Schritten auf den höheren Westwert angehoben wird. Von 2025 an soll es keine Unterschiede bei der Rentenberechnung in Ost- und Westdeutschland mehr geben.

Plus für Ost-Rentner, Verlust für Arbeitnehmer möglich

© dpa | Kay Nietfeld

Gewinner sind vor allem Rentner im Osten: Ihre Altersbezüge werden in den nächsten Jahren stärker steigen als bisher. Im ersten Schritt wird der Rentenwert Ost, der Grundlage für die Berechnung der individuellen Rentenansprüche ist, ab dem 1. Juli 2018 auf 95,8 Prozent des Westwertes gehoben. In den darauffolgenden Jahren steigt er um jeweils 0,7 Prozent.

Die Kosten betragen bis 2024 insgesamt knapp 16 Milliarden Euro, danach wird die Rentenkasse mit jährlich bis zu vier Milliarden Euro belastet. Zunächst sollen vor allem die Beitragszahler diese Summen aufbringen. Ab 2022 beteiligt sich der Bund mit einem Zuschuss, der ab 2025 jährlich zwei Milliarden Euro beträgt.

Verlierer der Neuregelung könnten die aktiven Arbeitnehmer im Osten sein: Bislang erwerben sie mit dem gleichen Lohn höhere Rentenansprüche als im Westen – damit soll das geringere Lohnniveau im Osten ausgeglichen werden. Diese Höherbewertung der Löhne wird mit der Reform schrittweise bis zum Jahr 2025 abgebaut; sollten sich die Löhne in Ost und West bis dahin weitgehend angeglichen haben, bliebe dieser negative Effekt allerdings aus. Dennoch war dieser Teil der Reform umstritten, Ministerpräsidenten aus den neuen Ländern hatten eine Korrektur gefordert.

Renten für Frührentner werden erhöht

Der Regierungschef von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), sagte im Bundesrat, man müsse nun beobachten, wie sich die Abschaffung der Höherbewertung bei den Niedrigverdienern im Osten auf ihre Rente auswirken werde. Haseloff bedauerte wie andere ostdeutsche Politiker, dass die Angleichung noch sieben Jahre dauern werde. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte: „Die deutsche Einheit ist erst mit der sozialen Einheit vollendet.“

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    Mit der zweiten Reform werden die Renten für Frührentner erhöht: Von 2018 bis 2024 werden ihre Altersbezüge um etwa 50 Euro monatlich steigen – allerdings profitieren nur jene Senioren davon, die ab Januar 2018 neu in die Erwerbsminderungsrente gehen. Das sind rund 170.000 Arbeitnehmer jährlich, während die rund 1,7 Millionen heutigen Frührentner wegen Erwerbsunfähigkeit leer ausgehen. Das Gesetz ändert die sogenannten Zurechnungszeiten. Derzeit werden Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, bei der Berechnung ihrer Rente so gestellt, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr weitergearbeitet. Dies wird Schritt für Schritt auf 65 Lebensjahre ausgeweitet.

    Die Politik gehe jetzt eine der Ursachen für einen befürchteten Anstieg der Altersarmut gezielt an, urteilt die Rentenversicherung. Auch bei den Niedriglöhnen, einem weiteren Risikofaktor, sei durch den Mindestlohn etwas passiert, wie Forschungsleiter Reinhold Thiede erklärte. Handlungsbedarf gebe es vor allem bei der Absicherung von Selbstständigen und bei Langzeitarbeitslosen.