Potsdam/Unterföhring. Er hatte wegen der Schüsse auf eine Polizistin Sekt aufmachen wollen. Nun hat die Gewerkschaft der Polizei den Twitterer angezeigt.

Weiteres Kapitel um den Potsdamer Bundestagskandidaten, der die lebensgefährlichen Verletzungen einer Polizistin in Unterföhring bejubelt hatte: Nun hat der Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei Strafanzeige gegen Thomas Goede gestellt.

Wie der Berliner Landesverband mitteilte, behält sich der Bundesvorstand rechtliche Schritte auch gegen weitere Nutzer in sozialen Medien vor. Die letzten Tage hätten zwar „gezeigt, dass unserer Kollegin von Euch viel Mitgefühl entgegengebracht wird.“ Es gebe aber „leider auch einzelne, die mit menschenverachtenden Aussagen auf sich aufmerksam machen wollen.“ Die Polizistin schwebte nach Angaben der Polizei München auch am Donnerstag noch in Lebensgefahr.

Thomas Goede, zu diesem Zeitpunkt noch Listenkandidat der Piratenpartei in Brandenburg, hatte kurz nach den Schüssen in Unterföhring geschrieben: „So ein Tag, so wunderschön wie heute. Weg mit dem Bullendreck. Ich mach mal den Champus auf.“ Dazu schrieb er „ACAB“ – oft gebraucht als Abkürzung für die englische Variante von „Alle Polizisten sind Bastarde“. Der Pressesprecher des Berliner Landesverbands der Gewerkschaft, Benjamin Jendro, nannte Goede in einem Tweet ein „unfassbares Wesen“.

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Piraten-Vorsitzender berichtet von Austritt

Der Tweet des Potsdamers hatte bereits weitreichende Konsequenzen: Die Piratenpartei in Brandenburg hat danach entschieden, doch keine Landesliste zur Bundestagswahl einzureichen. Sie hatte bereits Hunderte Unterstützerunterschriften gesammelt.

Der Social-Media-Knigge: Richtig twittern in Notlagen

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    Piraten-Bundesvorsitzender Patrick Schiffer erklärte am Mittwoch, Goede habe nach einem Telefonat mit ihm die Mitgliedschaft in der Piratenpartei gekündigt. Landesverband und Bundesvorstand hatten sich deutlich von Goede distanziert und Abscheu für den Tweet ausgedrückt. Goede hatte ihn gelöscht, aber noch eine Rechtfertigung geschrieben. Später stellte er seinen Account auf privat, so dass die Tweets für die breite Öffentlichkeit nicht mehr zu lesen sind.

    Schon am Mittwoch mehrere Anzeigen

    Die Strafanzeige von der Gewerkschaft der Polizei ist nicht die erste. Die Polizeidirektion West in Brandenburg hatte bereits am Mittwoch berichtet, bei ihr seien neun Hinweise und Anzeigen wegen des Tweets eingegangen. Der Staatsschutz prüfe jetzt, ob die Äußerung strafbar sei. In Frage kämen etwa Beleidigung oder die Billigung von Straftaten. (law)

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