Köln/Berlin. Braucht Deutschland mehr Regeln gegen Fake News? Justizminister Maas legt einen Gesetzentwurf vor: Was dafür spricht – und was dagegen.

Bundesjustizminister Heiko

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auf Sozialen Plattformen wie Facebook und Twitter bekämpfen will.

Danach müssen die Netzwerke bei Beschwerden in

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. Das Nicht- oder Zu-spät-Löschen soll laut Maas als Ordnungswidrigkeit gelten und bis zu fünf Millionen Euro Strafe kosten.

Unternehmen, die kein oder ein nur unzureichendes Beschwerdemanagement installieren, drohen bis zu 50 Millionen Euro Strafe. Fake News können danach allerdings nur geahndet werden, wenn sie den Straftatbestand der Verleumdung oder Beleidigung enthalten.

Politiker fürchten im Wahljahr Horrorszenarien

Brauchen wir weiterergehende Gesetze, um gegen Fake News vorzugehen? Im Wahljahr fürchten Politiker schließlich Horrorszenarien, weil gezielte Falschmeldungen auf den Sozialen Plattformen blitzschnell geteilt, verbreitet und geliked werden; Russland könnte auf diese Weise Einfluss auf die Bundestagswahl nehmen. Was spricht für, was gegen Gesetze zum Thema Fake News?

• Pro:

können die Rechtmäßigkeit einer Wahlentscheidung beeinflussen“, sagt Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht. Soziale Netzwerke müssten deshalb stärker in die Pflicht genommen werden. „Dort verbreitete Inhalte sind erheblicher Faktor der Meinungsbildung. Sie unterliegen den grundgesetzlichen Schranken der Meinungsfreiheit ebenso wie Inhalte etablierter Medienanbieter.“

Schwartmann weist darauf hin, dass Beiträge in Sozialen Netzwerken weder redaktionell verantwortet noch medienrechtlich reguliert würden. Anbieter Sozialer Netzwerke hätten jedoch als Medienkonzerne medienrechtliche Verantwortung.

Braucht es einen Kodex für Soziale Medien?

Es müsse entschieden werden, nach welchen Regeln Soziale Netzwerke auf eine Beschwerde hin rechtswidrige Inhalte zu löschen haben. Um nicht das Falsche zu löschen, müssten sie in journalistische und rechtliche Kompetenz investieren. Es könne zunächst ein Kodex formuliert werden – ähnlich des Pressekodex – der der Selbstverpflichtung diene.

Am Ende müsse man aber wie bei anderen Medienanbietern auch über eine Aufsichtseinrichtung reden, vergleichbar den Landesmedienanstalten. Ähnlich wie im Jugendschutz könne man auch über ein Modell der freiwilligen Selbstkontrolle nachdenken. „Solche Regulierungseinrichtungen sind verfassungskonform, unverzichtbar und keine Zensurbehörden.“

Der Europäische Gerichtshof habe beim „Recht auf Vergessen werden“ den Persönlichkeitsrechten den Vorrang vor der Informationsfreiheit eingeräumt. Das sei auf die Meinungsfreiheit übertragbar. Das Gericht habe die Entscheidung mit der Omnipräsenz des Internets begründet. „Der digitale Radiergummi betrifft also schon belanglose Wahrheiten im Netz und muss deshalb auch für belangvolle verzerrende Lügen erst recht gelten.“

„Wir müssen auch ausländerfeindliche Meinungen aushalten“

• Kontra: Der Berliner Anwalt für Medien- und Presserecht, Dominik Höch, sieht das anders: „Wir müssen leider – so bitter das ist – auch ausländerfeindliche Meinungen aushalten, solange sie rechtlich nicht angreifbar sind.“

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und Unterlassungsaufforderung zu wehren. „Diese Schritte haben durchaus einen abschreckenden Effekt“, sagte Höch.

Alle Inhalte im Internet, die rechtlich verboten seien, seien ansonsten Gegenstand einer wachen und kritischen Öffentlichkeit. „Die sehe ich in Deutschland zurzeit gegeben“, sagte Höch. Es sei Aufgabe der Politik und der Medien, Fake News aufzudecken, darüber aufzuklären und sie zur Diskussion zu stellen: „Das funktioniert im Schnitt ganz gut.“

Warnung vor staatlichen Abwehrzentren

„Ich warne davor, staatliche Abwehrzentren einzurichten, die womöglich noch exekutive Funktion haben“, sagte Höch. Es sei unter Umständen sehr schwierig, zu beurteilen, ob eine Behauptung falsch oder richtig sei. Die pauschale Forderung an Facebook, Beiträge innerhalb von 24 Stunden zu löschen, sei deshalb auch vermessen. „Löschen unter derart engem zeitlichem Druck – das ist erst demokratiegefährdend.“ Denn wirklich gefährlich wäre es für die Meinungsfreiheit, sagt Höch, wenn Inhalte gelöscht würden, die sich später als wahr herausstellten.

Auch Höch setzt zunächst auf die Selbstverpflichtung der Betreiber sozialer Netzwerke, auf Beschwerden zeitnah zu antworten und nach rascher Prüfung falsche Inhalte zu entfernen. Ein Gremium ähnlich dem Presserat hält er bei sozialen Netzwerken für entbehrlich. „Schon beim Presserat dauert es oft lange bis zur Entscheidung – und weil die Instrumentarien keinen rechtlich bindenden Charakter haben, ist das Mittel nicht sehr effektiv.“

Gesetze müssten zurzeit nicht nachgebessert werden, findet Höch. „Deutsches Recht muss nur konsequent umgesetzt werden – und daran hapert es noch, denn es fehlen noch Urteile mit Signalwirkung.“ (epd)