Die Leserfrage: Was darf ich als Selbstständiger meinen Geschäftspartnern schenken? Und wie kann ich das absetzen?

Das sagt Steuerberater Michael Fischer: Alle betrieblich veranlassten Aufwendungen sind Betriebsausgaben. Dazu gehören auch die Geschenke an Ihre Geschäftspartner. Das Steuerrecht unterscheidet zwischen abzugsfähigen und nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben. Geschenke können Sie nur dann den abzugsfähigen Ausgaben zuordnen, wenn die Kosten der Anschaffung bzw. der Herstellung aller Geschenke, die Sie einem Geschäftspartner innerhalb eines Jahres überreichen, 35 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich in der Regel um einen Nettowert.

Sobald Ihre Aufwendungen je Empfänger die Freigrenze übersteigen, liegen in voller Höhe nicht abzugsfähige Betriebsausgaben vor. Das heißt: Haben Sie einem Geschäftspartner zwei Geschenke zu jeweils 20 Euro innerhalb eines Jahres gemacht, bedeutet dieses weder, dass Sie eine dieser Zuwendungen in Höhe von 20 Euro absetzen können, noch dass Sie 35 Euro für beide Geschenke als Betriebsausgabe bei der Steuer angeben können. Kleine Aufmerksamkeiten dagegen, wie zum Beispiel Kaffee zur Verwendung im Betrieb, müssen nicht mit einbezogen werden und sind stets voll abzugsfähig.

Nun stellt sich die Frage, wie der Empfänger das Geschenk steuerlich behandeln muss. Grundsätzlich gilt auch hier, dass alle Güter, die ihm aufgrund des Betriebes zufließen, als Betriebseinnahmen erfasst werden müssen.

Wird das Geschenk aber nicht im Betrieb verwendet, bietet der Gesetzgeber dem Schenkenden die Möglichkeit, die Kosten der Zuwendungen (inklusive Umsatzsteuer) mit pauschal 30Prozent zu versteuern. In der Folge muss der Empfänger die Zuwendungen nicht versteuern.

Außer Acht bleiben bei der Pauschalbesteuerung Geldzuwendungen, die sogenannten Streuartikel (Anschaffungskosten bis zehn Euro) und Sachzuwendungen anlässlich eines persönlichen Ereignisses (z.B. Geburtstag), deren Wert 40 Euro (inklusive Umsatzsteuer) nicht übersteigt.

Unser Autor Michael Fischer ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Hamburg. www.wpfischer.de