Berlin. In der Corona-Krise mussten viele Arbeitnehmer aufgrund des Shutdowns Kurzarbeit beantragen. Inwiefern das Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch hat, erklärt die Gewerkschaft IG Metall auf ihrer Internetseite. Demnach können Beschäftigte auch während der Kurzarbeit Urlaub nehmen.
Voraussetzung ist jedoch wie immer die obligatorische Abstimmung des Urlaubsplans mit dem Vorgesetzten und den Urlaubsplänen der anderen Mitarbeiter. Wie viele Tage dann durch die Kurzarbeit vom Urlaubsanspruch abgezogen werden, darüber herrscht jedoch Unklarheit. Wir klären die wichtigsten Fragen.
Reduziert die Corona-Kurzarbeit meinen Urlaubsanspruch?
Laut IG Metall sei eine Reduzierung des Mindesturlaubsanspruchs gerechtfertigt, falls durch die Kurzarbeit ganze Arbeitstage ausfallen. Die Gewerkschaft beruft sich in ihrer Mitteilung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall eines deutschen Arbeitnehmers. Lesen Sie hier: Kann ich trotz Kurzarbeit genehmigten Urlaub nehmen?
Können sich Arbeitnehmer gegen eine Kürzung wehren?
Die Gewerkschaft empfiehlt dazu, die genaue Rechtslage zu prüfen, sollten Urlaubstage durch die Kurzarbeit verloren gehen. „Details müssen Betroffene in einem individuellen Rechtsberatungsgespräch klären“, heißt es in der Mitteilung der IG Metall.
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Kriege ich weniger Lohn durch die Kurzarbeit?
Nein. Beschäftigte haben laut IG Metall Anspruch auf den gewöhnlichen Lohn.
Und was ist, wenn ich schon meinen gesamten Urlaub genommen habe?
Wer vor Ausbruch der Corona-Pandemie schon seinen Jahresurlaub genommen hat, muss die wegen Kurzarbeit entfallenden Urlaubstage nicht „nacharbeiten“. Auch den zu viel erhaltenen Lohn müssen Arbeitnehmer nicht zurückzahlen, das regelt das Bundesurlaubsgesetz.
Wirkt sich Kurzarbeit auf das zusätzliche Urlaubsgeld aus?
Das ist nur im Einzelfall zu beantworten und hängt von der Branche und dem jeweiligen Tarifvertrag ab – falls einer ausgehandelt wurde. Ansonsten finden sich dazu Bestimmungen im Arbeitsvertrag. (bekö)
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