Stuttgart. Urteil in Stuttgart: Die Umwelthilfe hat den Prozess gewonnen. Der Nachrüstplan für ältere Dieselautos reicht alleine nicht aus.

  • Luftverschmutzung muss nach einem Gerichtsurteil auch mit Fahrverboten eingedämmt werden
  • Das Verwaltigungsgericht Stuttgart gab einer Klage der Umwelthilfe statt
  • Barbara Hendricks sieht jetzt die Autobranche am Zug

In Stuttgart muss die Luftverschmutzung nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts notfalls auch mit Diesel-Fahrverboten eingedämmt werden. Das Gericht gab damit am Freitag einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) über den Luftreinhalteplan für die baden-württembergische Landeshauptstadt statt.

Die geplante Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen reiche nicht aus. „Das Verkehrsverbot verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil der Gesundheitsschutz höher zu gewichten ist als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer“, sagte Richter Wolfgang Kern.

Umweltlobby hatte generelles Verbot gefordert

Die Umweltlobby hatte ein generelles Fahrverbot für alle Diesel-Autos gefordert, weil die Grenzwerte für Stickoxid in Stuttgart auch sieben Jahre nach Inkrafttreten der Vorschriften nicht an allen Messstationen eingehalten werden.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von X, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Barbara Hendricks sieht nach dem Urteil die Autobranche am Zug. Es sei höchste Zeit, „dass die Autoindustrie in eigener Verantwortung dafür sorgt, dass es nicht zu Fahrverboten kommt“, sagte die SPD-Politikerin. Die Industrie stehe an einem „Scheidepunkt“ und habe das jetzt auch verstanden.

Software-Updates reichen nicht aus

Kommende Woche auf dem Diesel-Gipfel in Berlin würden mit einem Software-Update erste Schritte eingeleitet. Die Hersteller müssten „sehr rasch“ angeben, wie sie selbst nachbessern wollten.

Ob Nachrüstungen grundsätzlich effektiv genug sein könnten, damit Stickoxid-Grenzwerte in der Luft eingehalten und Fahrverbote unnötig würden, könne das Stuttgarter Gericht nicht wissen, sagte Hendricks – weil die Autobauer ihre Vorschläge dazu noch nicht vorgelegt hätten. „Reine Software-Updates werden nicht ausreichen, das ist vollkommen klar.“

Baden-Württemberg will Urteil prüfen

Die Deutschen Umwelthilfe (DUH) stufte das Urteil als Signal für alle deutschen Großstädte ein. „Es wird zukünftig nicht mehr möglich sein, die Luft in unseren Städten mit giftigem Dieselabgas zu verschmutzen“, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch am Freitag nach der Verkündung der Entscheidung.

Das Land Baden-Württemberg will das Urteil nun sorgfältig prüfen. Welche Schritte einzuleiten sind, könne er jetzt noch nicht sagen, betonte der Sprecher von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) am Freitag. Wie wahrscheinlich Fahrverbote für Dieselautos schon zum 1. Januar 2018 seien, wollte er nicht abschätzen. (rtr/dpa)

Umweltministerin bei VW in Wolfsburg

weitere Videos