Brüssel. Die europäischen Aufseher könnten so etwa Großbanken keine direkten Anweisungen geben, um einen europaweiten Schock für das Finanzsystem zu verhindern. Das geht aus einem Änderungsvorschlag der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft für die Verordnungen zur Reform der Finanzaufsicht hervor. Über diese sollen sich die EU-Finanzminister in der kommenden Woche bereits eine abschließende Meinung bilden, denn die Reform sollte in wenigen Monaten bis zum Jahresende durchgepeitscht werden und 2010 in Kraft treten.
Die erstmalige Verlagerung von Kompetenzen der nationalen Aufsichtsbehörden auf die europäische Ebene war eine Lehre aus der Finanzkrise. Denn Rettungsaktionen für grenzüberschreitend tätige Großbanken hatten sich als mühsam erwiesen. Die europäischen Behörden sollen außerdem einen Überblick über die gesamte Risikolage von europäischen Banken- oder Versicherungskonzernen bekommen und so die Aufsicht verbessern. Nach dem Entwurf der Kommission könnten die neuen Behörden in Notfällen den Finanzunternehmen direkt Vorschriften machen.
Der Vorschlag der Kommission sei ohnehin nur eine halbherzige Reaktion auf die Finanzkrise gewesen, kritisierte der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold, der den Verordnungsentwurf zur Wertpapieraufsicht durch die Beratungen des Parlaments steuert. „Der neue Entwurf der schwedischen Ratspräsidentschaft verwässert die Vorschläge der Kommission weiter. Gerade in Krisensituationen werden die Aufsichtsbehörden vom Wachhund zum Zuschauer degradiert.“ Denn die Aufsicht der europaweit agierenden Banken bleibe den nationalen Aufsichtsbehörden überlassen, wenn es nach dem Willen der Mitgliedstaaten gehe. Das Parlament entscheidet gemeinsam mit den EU-Staaten über die Verordnungen. Giegold kündigte an, die Grünen wollten im Parlament jetzt Verbündete suchen, um die Schwächung der geplanten europäischen Behörden zu verhindern.
Gestutzt werden nach dem Vorschlag der Ratspräsidentschaft auch die Eingriffsmöglichkeiten der EU-Kommission. Diese hätte nach dem ursprünglichen Entwurf nationalen Aufsichtsbehörden Auflagen machen können, falls diese gegen EU-Aufsichtsrecht verstoßen würden. Nach dem Änderungsvorschlag könnte die Kommission nur noch eine Stellungnahme abgeben. Vor allem Großbritannien, aber auch Deutschland hatte Bedenken gegen die Verlagerung von Aufsichtskompetenzen auf die EU-Ebene geäußert. Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten die Reformpläne in Grundzügen gebilligt, jedoch widersprüchliche Vorgaben gemacht. Die neuen Aufsichtsbehörden sollten einerseits mit bindenden Befugnissen ausgestattet werden. Andererseits dürften sie aber keine Entscheidungen gegen den Willen der nationalen Aufseher treffen, die den betreffenden Staat Geld kosten könnten. Das wäre etwa der Fall, wenn die EU-Behörde eine Regierung zur Rettung einer Bank zwingen würde.
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