Hamburg. Neben der Haftpflichtversicherung gehört die Hausratversicherung zu den wichtigsten Sachversicherungen. Alle vier Minuten geschieht in Deutschland ein Einbruch. Schaden: jährlich mehr als 800 Millionen Euro. Noch verheerender sind Schäden nach Wohnungsbränden. Außerdem deckt die Police Folgen von Leitungswasserschäden, Explosionen, Blitzschlag, Sturm ab Windstärke acht, Hagel und Vandalismus ab. Geschützt sind alle beweglichen Gegenstände, die zum Hausrat gehören. Die Versicherung zahlt auch, wenn Gegenstände aus dem Keller, der Garage oder dem Gartenhaus gestohlen werden, und auch das Gepäck im Hotelzimmer oder der Ferienwohnung ist vor Dieben versichert.
Versicherungsschutz ab 100 Euro
"Sinnvoll ist eine Hausratversicherung durchaus", sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV). "Je wertvoller die Einrichtung, desto wichtiger ist es, mit einer Versicherung vorzubeugen", sagt er. Aber wenn es darum gehe, den gesamten Versicherungsschutz abzuwägen, hätten Personenversicherungen wie eine Berufsunfähigkeitspolice oder eine Risikolebensversicherung Vorrang. "Das eigene Leben beziehungsweise die Arbeitskraft abzusichern ist wichtiger als das eigene Sofa", sagt Rudnik. Etwa drei Viertel der Haushalte in Deutschland besitzen eine Hausratversicherung.
Eine 80 Quadratmeter große Wohnung in Hamburg läßt sich schon für rund 100 Euro absichern (siehe Tabelle). Mit den Preisunterschieden sind allerdings oft auch Leistungsunterschiede verbunden. Mitunter sorgt der Basistarif nicht für einen ausreichenden Schutz, denn nicht jeder Gegenstand ist voll abgesichert. Das betrifft vor allem Wertsachen. Schmuck, Gemälde und Uhren sind nur bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme abgedeckt. Fahrräder müssen in neueren Verträgen extra versichert werden, sofern man das für notwendig hält. Da gibt es beim Versicherungsschutz feine Unterschiede: "Im eigenen abgeschlossenen Keller ist das Fahrrad bei Diebstahl auch im Basistarif versichert", sagt Rudnik. "Wer es auch außerhalb des Haushalts versichert haben will, muß das in der Regel zusätzlich beantragen." Allerdings begrenzen die Anbieter auch in diesem Fall die Deckung auf ein oder zwei Prozent der Versicherungssumme. Ein teures Sportrad kann so dennoch unterversichert sein.
Extra-Schutz gegen Blitzschlag
Wesentlich wichtiger ist der Zusatzbaustein Überspannungsschäden. Denn nur Schäden durch einen direkten Blitzschlag sind versichert, nicht aber die Folgewirkungen eines Blitzeinschlages in eine Überlandleitung. In einem modernen Haushalt ist nicht nur der Fernseher gefährdet, sondern auch viele andere Geräte wie Computer oder Musikanlage. "Der vielfach angebotene Schutz von fünf Prozent der Versicherungssumme ist etwas dürftig", sagt Rudnik. Bei einer Versicherungssumme von 50 000 Euro wären das nur 2500 Euro. "Besser sind zehn Prozent", rät der Versicherungsexperte.
Wer über Aquarien oder ein Wasserbett verfügt, sollte auch seinen Versicherungsschutz entsprechend anpassen. "Denn versicherungstechnisch ist das Wasser in diesen Dingen nicht mehr Leitungswasser und so nicht automatisch über die Hausratversicherung abgedeckt", sagt Rudnik. Auch wer als Mieter über eine eigene Einbauküche verfügt, sollte die Versicherung darauf hinweisen. Denn üblicherweise ist sie ein Fall für die Gebäudeversicherung, da sie fest eingebaut ist. Auch die Gegenstände im häuslichen Arbeitszimmer sind in der Regel nicht mit der Hausratspolice abgesichert.
Kein Ersatz bei Fahrlässigkeit
Nur der auf die persönliche Situation abgestimmte Versicherungsumfang bietet optimalen Schutz. Wichtig ist dennoch, ihn nicht leichtfertig zu gefährden. "Steigt ein Einbrecher durch das gekippte Fenster ein oder platzt der Schlauch der laufenden Waschmaschine, während keiner in der Wohnung ist, geht der Versicherte leer aus, weil er grob fahrlässig gehandelt hat", sagt Katharina Hennrich, Versicherungsexpertin der Verbraucherzeitschrift "Finanztest".
Wer solche Situationen nicht ausschließen kann, sollte Tarife wählen, die auf den Einwand der "grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls" ganz oder eingeschränkt verzichten. "Die Huk-Coburg-Gruppe, die AXA sowie bei teureren Tarifen die Debeka und die Interrisk bieten das an", erläutert Hennrich.
Neuanschaffungswert wichtig
Viele verschätzen sich auch bei der Wertermittlung ihres Hausrats. Ältere Dinge werden niedrig geschätzt. "Doch für die Versicherungssumme ist nicht der aktuelle Wert entscheidend, sondern wieviel die Neuanschaffung kosten würde", sagt Hennrich. Denn ersetzt wird der Preis für eine Neuanschaffung. Stellt sich nach einem Schaden heraus, daß der Versicherte unterversichert war, bekommt er nur einen Teil ersetzt. Beispiel: Liegt der Wert des Hausrats bei 100 000 Euro, die Versicherungssumme aber nur bei 50 000 Euro, ersetzt der Versicherer nur 50 Prozent des Schadens - selbst wenn der mit 20 000 Euro weit unter der Versicherungssumme liegt.
Pauschalmethode unzureichend
"Davor können sich Kunden schützen, indem sie einen Vertrag mit Unterversicherungsschutz abschließen", sagt Hennrich. Hierbei wird - unabhängig vom tatsächlichen Wert der Einrichtung - pro Quadratmeter eine feste Versicherungssumme (je nach Anbieter zwischen 500 und 700 Euro) vereinbart. Bei dieser Pauschalmethode zahlt die Versicherung voll, aber maximal in Höhe der Versicherungssumme. Für den Experten Rudnik ist diese Methode zwar bequem, dürfte aber den wenigsten Haushalten gerecht werden, eben weil sie auf einem Durchschnittswert beruhe. "Der eine ist viel zu hoch versichert, der andere immer noch zu gering", sagt er. Besser sei es, den tatsächlichen Bedarf mit Hilfe einer Inventarliste zu ermitteln. Wer den Hausrat auflistet, Rechnungen sammelt, teure Stücke sogar filmt oder fotografiert und alles sicher außerhalb der Wohnung oder des Hauses aufbewahrt, hat im Schadensfall weniger Probleme.
Entschädigung nach zwei Wochen
Denn im Schadensfall muß gegenüber dem Versicherer ein komplettes Verzeichnis der gestohlenen, beschädigten oder zerstörten Gegenstände abgegeben werden. "Steht der Versicherungsanspruch fest, muß der Versicherer innerhalb von zwei Wochen die Entschädigung auszahlen", sagt Hennrich. Kommt es zu Verzögerungen bei der Ermittlung der Schadenshöhe, kann einen Monat nach der Meldung eine Abschlagszahlung verlangt werden.
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