Kiel. Wegen Beihilfe zum Mord in Auschwitz soll eine 92-Jährige vor Gericht. Eine Verhandlung könnte möglich sein – unter Einschränkungen.

Eine wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 260.000 Juden im Konzentrationslager Auschwitz angeklagte ehemalige SS-Funkerin wird sich möglicherweise in Kiel vor Gericht verantworten müssen. Ein ärztliches Gutachten schließt nach Angaben von Nebenklage- Vertretern die Verhandlungsfähigkeit der heute 92-jährigen Angeklagten nicht generell aus. Das bestätigte der Nebenklagevertreter, Rechtsanwalt Stefan Lode, am Donnerstag. Damit könnte eine Verhandlung gegen die Angeklagte unter Einschränkungen möglich sein.

Wie etwa im Fall des in Lüneburg verurteilten früheren SS-Mannes Oskar Gröning müssten aus Altersgründen Einschränkungen hingenommen und den Bedenken der Ärzte Rechnung getragen werden, betonte Lode. „Auch wir Nebenkläger wollen das Verfahren auf würdige Art und Weise stattfinden lassen.“

Eine Stunde an zwei bis drei Verhandlungstagen möglich

Nach Informationen der Zeitung „Die Welt“ stellt das Gutachten fest, dass die Angeklagte in der Lage sei, der Verhandlung für eine Stunde am Tag an zwei bis drei Verhandlungstagen in der Woche zu folgen.

Ob und wann es zu einem Prozess vor dem Kieler Landgericht kommt, ist aber noch offen. Die zuständige Jugendkammer prüfe anhand der Ergebnisse des Gutachtens, ob das Hauptverfahren eröffnet werde, teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mit. Die Entscheidung darüber werde „nicht vor Ablauf von drei Wochen geschehen“, sagte die Sprecherin. Das Gutachten sei allen Prozessbeteiligten zugestellt worden. Gerneralstaatsanwaltschaft und Verteidiger hätten nun Gelegenheit zur Stellungnahme.

Angeklagte soll Befehle angenommen und weitergeleitet haben

Der Generalstaatsanwalt hatte im September Anklage erhoben. Demnach besteht hinreichender Tatverdacht, dass die deutsche Staatsangehörige als Funkerin der Kommandantur des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz von April bis Juli 1944 bei der systematischen Ermordung verschleppter Juden geholfen hat. Zum persönlichen Hintergrund der Frau und ihrem Wohnort in Schleswig-Holstein äußerte sich die Behörde nicht.

Nach Angaben von Nebenklagevertretern soll die damals 20-Jährige in der Fernmeldestelle Befehle entgegengenommen und weitergeleitet haben. Das Gericht hat bislang mindestens zehn Nebenkläger zugelassen, die damals im Konzentrationslager waren und heute in Kanada, den USA und Israel leben. Sie hoffen nach Worten ihrer Anwälte „nach über 70 Jahren auf Gerechtigkeit und Aufklärung über das, was geschehen ist“.

Jugendkammer des Landgerichts Kiel ist zuständig

Da die Angeklagte zur Tatzeit Heranwachsende war, ist die Jugendkammer des Landgerichts Kiel zuständig. Für den Fall, dass es zum Prozess und einem Schuldspruch kommt, drohen der 92-Jährigen nach Jugendstrafrecht maximal zehn Jahre Gefängnis oder nach Erwachsenenstrafrecht nicht unter drei Jahre Haft.

Der Fall des früheren 94 Jahre alten ehemaligen SS-Mannes Oskar Gröning hatte Aufsehen erregt. Das Landgericht Lüneburg verhängte wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen vier Jahren Haft. Das Urteil vom Juli 2015 ist aber nicht rechtskräftig. Verteidiger und Anwälte mehrerer Nebenkläger legten Revision ein.

Weitere NS-Prozesse stehen im Februar an: In Neubrandenburg soll sich ein 95-jähriger ehemaliger SS-Sanitäter, Hubert Zafke, wegen Beihilfe zum Mord in fast 4000 Fällen verantworten. Das Landgericht Detmold will einem heute 94-Jährigen Reinhold Hanning den Prozess machen, der vor mehr als 70 Jahren Wachmann im Vernichtungslager Auschwitz gewesen sein soll. Dem damaligen SS-Unterscharführer wird Beihilfe zum Mord in mehr als 170.000 Fällen vorgeworfen. (dpa)