Zürich. Berufungskommission hat Einsprüche von Sepp Blatter und Michel Platini abgelehnt, die Sperren jedoch auf sechs Jahre reduziert.

Auch nach der überraschenden Reduzierung ihrer Sperren gibt es für FIFA-Präsident Joseph Blatter und UEFA-Chef Michel Platini langfristig keine Zukunft im Fußball. Die Berufungskommission des Fußball-Weltverbands senkte den Bann gegen beide Top-Funktionäre am Mittwoch von jeweils acht auf sechs Jahre. Das Gremium bestätigte damit teilweise die ursprünglichen Urteile der FIFA-Ethikkommission gegen Blatter und Platini. Die Erzfeinde wollen nun vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS ziehen.

„Ich bin tief enttäuscht von der FIFA-Rekurskommission“, sagte der scheidende FIFA-Chef Blatter, dem nun ein Auftritt bei der Wahl seiner Nachfolgers am Freitag in Zürich verwehrt bleibt. „Selbstverständlich ziehe ich den Fall ans CAS weiter.“ Auch Platini hatte diesen Schritt zuvor bereits angekündigt.

Die Berufungskommission unter Vorsitz von Larry Mussenden (Bermuda) wies die Einsprüche von Blatter und Platini zwar zurück, reduzierte allerdings die Sperre. Einige „mildernde Umstände“ seien bei den ursprünglichen Urteilen nicht berücksichtigt worden, teilte das Gremium weiter mit. „Die Aktivitäten und die Dienste, die beide der FIFA, UEFA und dem Fußball im Allgemeinen über die Jahren erwiesen haben, verdienen eine angemessene Beachtung“, hieß es.

Platini muss eine Strafe von 80 000 Schweizer Franken (72 900 Euro) zahlen, bei Blatter sind es 50 000 Schweizer Franken (45 600 Euro).

Auch die Untersuchungskammer der FIFA-Ethikhüter hatte Einspruch gegen das Urteil eingelegt, sie hatte einen lebenslangen Bann gegen beide wegen Korruptionsverdachts gefordert. Diese Berufung wurde ebenfalls zurückgewiesen.

Blatter war zuvor ebenso wie Platini, dem Chef der Europäischen Fußball-Union, wegen Verstößen gegen das FIFA-Ethikreglement gesperrt worden. Hintergrund ist eine dubiose Zahlung Blatters von zwei Millionen Franken an Platini aus dem Jahr 2011. Beiden wird der Bruch von Artikel 13 (generelle Verhaltensregeln), Artikel 15 (Loyalität), Artikel 19 (Interessenskonflikt) und Artikel 20 (Angebot und Annahme von Geschenken und anderen Vorteilen) zur Last gelegt.