Reinbek (st). Der Ortskern entlang der Dorfstraße ist idyllisch. Grundschule und Einkaufsmöglichkeiten liegen in fußläufiger Entfernung, man ist aber auch schnell auf den Autobahnen 1 und 24.

Reinbek (st). Der Ortskern entlang der Dorfstraße ist idyllisch. Grundschule und Einkaufsmöglichkeiten liegen in fußläufiger Entfernung, man ist aber auch schnell auf den Autobahnen 1 und 24.
Wenn aus dem heutigen Acker "Am Salteich" in Schönningstedt ein neues Wohngebiet entwickelt wird, wird dieses Bauprojekt ein Selbstgänger. Möglich wären laut Bebauungsplan 66, dessen erneute Auslegung die Stadtverordneten jetzt beschlossen haben, vor allem Doppelhäuser. Etwa 66 Wohnungen sind vorgesehen.

Aus dem Lärmschutz, den Anwohner der bestehenden Bebauung auf der anderen Seite der Königstraße forderten, wurde allerdings nichts. "Die bestehende Formulierung im B-Plan ist geradezu eine Einladung für rechtliche Streitereien", warnte Heinrich Dierking, Fraktionschef von Forum21. Dort heißt es, jeder der neuen Grundeigentümer müsse zu "architektonischer Selbsthilfe" greifen, um sich vor Schall zu schützen. Forum21 blitzte jedoch mit dem Antrag, den Investor eine vier Meter hohe Lärmschutzwand bauen zu lassen, bei den übrigen Parteien ab.

Bauamtsleiter Sven Noetzel erläutert, dass damit beispielsweise gemeint ist, dass Terrassen nicht an der Westseite liegen, geschützt in einem Winkelbau oder durch eine Glasscheibe vom Schall abgeschirmt werden sollen.

Die Grünen beantragten, die Bebauung so anzuordnen, dass ein ausreichender Abstand zur Königstraße, der Lärmquelle, bestehe. Doch diesem Antrag wollte nur noch die FDP folgen. CDU und SPD segneten mit ihrer Mehrheit hingegen den Entwurf der Verwaltung ab. Der wird jetzt erneut ausgelegt.

Drei weitere B-Pläne stellte die Politik einstimmig zurück: eine vierte Änderung des B-Plans 63 "südlich des Oher Weges", den Satzungsbeschluss für die "Weiße Siedlung", den B-Plan 49, sowie die Änderung des B-Plans 31, "nördlich Schützenstraße". Hintergrund: Die Politik will die Änderung der Landesbauverordnung Ende 2015 abwarten. Die soll eine Festschreibung der Stellplätze auf den Grundstücken ermöglichen.

"Die bestehende Formulierung im B-Plan ist eine Einladung für rechtliche Streitereien." Heinrich Dierking, Fraktionschef Forum 21