Rechtsanwältin berät Ahrensburger Missbrauchsopfer

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Nordelbische Kirche richtet jetzt eine Anlaufstelle mit kostenloser Rechtshilfe ein

Ahrensburg/Hamburg. Die Nordelbische Kirche hat angesichts der schwerwiegenden Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs in der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Ahrensburg eine externe juristische Beauftragte für die Opfer eingesetzt. Die Hamburger Rechtsanwältin Gisela Friedrichs soll als Anlaufstelle für die Opfer und Zeugen von Missbrauchshandlungen dienen. Anlass sind die Vorwürfe gegen einen Ahrensburger Pastor im Ruhestand, Jugendliche während seiner Amtszeit von Ende der 70er Jahre bis Mitte der 80er Jahre sexuell missbraucht zu haben. "Wir wollen damit mögliche Opfer ermutigen, sich zu melden und auf diese Weise zur Aufklärung der Vorgänge in Ahrensburg beizutragen", sagt Thomas Kärst, Sprecher der Nordelbischen Kirche.

Die Inanspruchnahme der juristischen Beratung sei für Hilfesuchende kostenlos. Alles, was der Rechtsanwältin anvertraut werde, unterliege ihrer beruflichen Schweigepflicht. Diese gelte auch gegenüber kirchlichen Stellen. "Die Zusicherung der absoluten Verschwiegenheit kann nur vom Hilfesuchenden selbst aufgehoben werden", bestätigt Gisela Friedrichs, die sich seit 30 Jahren mit dem Opferschutzrecht befasst. "Ich leite nur das an kirchliche und staatliche Stellen weiter, wozu mich das Opfer autorisiert."

Doch welche Wiedergutmachung können Opfer angesichts der lange zurückliegenden Taten noch erwarten, wenn eine strafrechtliche Verfolgung nicht mehr möglich ist? Wie berichtet, wird der unter Verdacht stehende Pastor zumindest für die ihm bislang vorgeworfenen Vergehen nicht vor Gericht gestellt. "Die Taten sind verjährt", sagt die Staatsanwaltschaft Lübeck.

"Es gibt das Opferentschädigungsgesetz, kurz OEG. Hier kann das Opfer zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, wie den auf Schadenersatz", sagt die 58-Jährige. Das könne zum Beispiel die Zahlung von Schmerzensgeld für das Opfer bedeuten, so Friedrich. Wie damit am besten verfahren werde, müsse im Einzelfall geprüft werden.

Für die Nordelbische Kirche ist der Schritt, eine externe Anwältin öffentlich und unabhängig zur Verfügung zu stellen, ein Novum. Auch für Gisela Friedrich, die seit knapp 30 Jahren als niedergelassene Rechtsanwältin im Opferschutz tätig ist und viel für entsprechende Organisationen arbeitet, sei dieser Auftrag "speziell".

Gisela Friedrich, Tel. 040/767 555 11, Opfer-Selbsthilfegruppe, Tel. 0151/567 285 76, Patchwork, Frauen für Frauen gegen Gewalt, Tel. 040/386 108 43 o. 0171/633 25 03, Beratungsstelle Zornrot, Tel. 040/721 73 63

( (ps) )

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