Viele Kommunen verzichten auf ein eigenes Regelwerk und setzen auf gesunden Bürgersinn. Ortsprägende Bäume im Bebauungsplan gesichert.

Stade/Buxtehude. Stade hat eine und Buxtehude auch - aber ansonsten ist sie in den Samtgemeinden des Landkreises nicht zu finden: Die Baumschutzsatzung, mancherorts auch Gehölzschutzsatzung oder Baumschutzordnung genannt. Zwar ist überall das Interesse und Bestreben der Kommunen erkennbar, ihren Baumbestand zu schützen, aber sobald es amtlich festgelegt werden soll, birgt das neben einem enormen bürokratischen Aufwand auch unerwünschte Risiken.

"Wenn wir das per Baumschutzordnung machen, wäre zu befürchten, dass sobald die politische Diskussion einer solchen Satzung beginnt, über Nacht die Sägen angesetzt werden", sagt Hans Jarck, Bürgermeister der Samtgemeinde Lühe. "Unsere Radwege sind von Bäumen gesäumt, was optisch sehr reizvoll ist", sagt Jarck. "Gern hätten wir auch auf dem Lühedeich wieder Bäume. Aber der Deichverband sieht dann Schwierigkeiten beim Mähen."

Auch Matthias Riel, Vertreter des Bürgermeisters der Einheitsgemeinde Jork, befürchtet eilige Sägeaktionen. "Das ist ein sehr sensibles Feld, spätestens, wenn eine solche Baumschutzsatzung auch im privaten Bereich der Bürger greift, werden viele Bäume vorsorglich gefällt, nur damit es später keine Probleme gibt", sagt Riel. Wie in der Samtgemeinde Lühe setzen auch die Jorker Politiker darauf, das Thema Bäume in der Ortsgestaltungssatzung klar zu regeln. "Geplant ist zudem ein Baumkataster in Jork, in dem alle das Ortsbild prägende Bäume genau kartiert werden", schaut Riel in die Zukunft. Er hält das für wichtig, weil so zum Beispiel denkmalgeschützte, alte Bäume erfasst werden. "Schließlich sind diese Bäume im öffentlichen Raum Gemeindeeigentum und da halten wir auch ohne Satzung die Hände drauf", sagt Riel. Ganz klar sei auch, dass wenn in den Baumbestand eingegriffen wird, für Ersatz zu sorgen ist.

Schutz ortsprägender Bäume wird auf dem Land per Bebauungsplan gesichert

Ein vorbildliches Kataster hat die Samtgemeinde Himmelpforten bereits erstellt. All ihre Baumschätze von alten Eichen über eine Rotzeder bis hin zu einer Morgenländischen Platane sind für Himmelpforten akribisch erfasst. Auch das Areal vor der Villa von Issendorf, das von besonderen botanischen Schätzen, etwa einem Mammutbaum oder einem buntblättrigen Ahorn, umgeben ist, wurde akribisch kartiert.

"Das ist vor allem wichtig, um zu dokumentieren, wann zum Beispiel uralte Bäume saniert wurden, um sie zu erhalten", erklärt Frank Stettin von der Samtgemeindeverwaltung.

Dennoch ist auch hier eine Baumschutzsatzung kein Thema: "Schützenswerte Bäume sind in den Bebauungsplänen berücksichtigt, eine Extrasatzung wäre ein Personalproblem und mit riesigem Aufwand verbunden", argumentiert Stettin. Zudem zeige die Erfahrung, dass die Bürger sehr bewusst mit Bäumen umgehen, so Stettin.

Auch in der Samtgemeinde Horneburg ist die Diskussion um eine Bauschutzsatzung längst Geschichte. "In einigen Gemeinden gibt es Kataster von Bäumen auf öffentlichem Grund", sagt Samtgemeindebürgermeister Gerhard Froelian. Die Idee einer Satzung wurde schon vor Jahren verworfen, so der Verwaltungschef. Die gleiche Sachlage meldet Monika Hader vom Bauamt Apensen. "Wir regeln den Baumschutz mit den Bebauungsplänen."

In der Samtgemeinde Nordkehdingen ist derzeit nicht einmal dieses Procedere notwendig. Ernst Hülsen vom Bauamt berichtet, dass Ende der 90er Jahre der letzte Bebauungsplan erstellt wurde. "Durch den demografischen Wandel und weil kaum Menschen neu zuziehen, musste kein neues Bauland erschlossen werden." Es sei ein sehr ländlicher Bereich mit viel Natur und Bäumen. "Die stattlichsten stehen größtenteils ohnehin auf den Höfen der Landwirte. Wohl deshalb wurde eine Baumschutzsatzung in Nordkehdingen von Politikern noch nie gefordert", sagt Hülsen.

Ganz anders in Fredenbeck: "Wir haben alle wichtigen und ortsprägenden Bäume erfasst und kontrollieren sie regelmäßig", sagt Jutta Tietjens vom Fachbereich Bauwesen. "Das machen wir, damit wir in Sachen Versicherungsschutz auf der sicheren Seite sind." Genau wie in Harsefeld und Oldendorf steht auch in Fredenbeck in den Mitgliedsgemeinden amtlich festgeschriebener Baumschutz nicht zur Debatte. "Mit Satzungen bringen wir Grundstückseigentümer in Zwänge", sag Peter Walthart vom Fachbereich Planen und Bauen in Harsefeld. "Manchmal lässt sich das Beseitigen von Bäumen nicht vermeiden, dann schaffen wir Ausgleich, wie von der Naturschutzbehörde des Landkreises vorgeschrieben." Zudem gebe es in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz, Bäume freiwillig zu schützen. Das bestätigt auch Thorsten Liebeck, stellvertretender Samtgemeindebürgermeister in Oldendorf. "Wir haben sehr viel alten Baumbestand in unseren Gemeinden, vor allem Eichen. Muss tatsächlich ein Baum gefällt werden, entscheiden darüber die Gemeinderäte." Liebeck sieht in einer Baumschutzsatzung mannigfaltige Vor- und Nachteile, ein Kataster schützenswerter Bäume könne allerdings sehr sinnvoll sein.

In Stade und Buxtehude bewährt sich die Baumschutzsatzung seit Jahren

In den Städten Buxtehude und Stade gibt es - anders als in den Dörfern - seit Jahren eine Baumschutzsatzung und die hast sich offensichtlich auch bewährt. "Es hat sich über Jahre sehr gut eingespielt und die bauliche Entwicklung nicht gehemmt", zieht Stades Stadtbaurat Kersten Schröder Doms sein Fazit. "Alljährlich wird in der Verwaltung eine Liste erstellt, welche Bäume gefällt werden müssen. Für den Ersatz dieser Bäume mit Neuanpflanzungen sind jedes Jahr etwa 100 000 bis 150 000 Euro als fester Haushaltsposten veranschlagt."