Radfahrer runter von den Radwegen!

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Rainer Burmeister

Die Polizei behauptet: Die Fahrbahn ist für Radler oftmals die sicherste Piste

Kreis Pinneberg. Mit einer auf den ersten Blick paradoxen Forderung möchte Götz Nowobilski von der Pinneberger Polizeiinspektion die Verkehrssicherheit für Radfahrer drastisch verbessern: Radler runter von den Radwegen! Denn der Unfallexperte ist sich mit anderen Fachleuten darin einig, dass nicht der Radfahrweg, sondern der Fahrbahnrand, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die sicherste Spur für Radler ist.

Auch wenn Radler und Autofahrer eine Trennung als vermeintlich weniger gefahrenträchtig empfinden, ist nach Nowobilskis Erkenntnissen die Unfallgefahr auf den getrennten Verkehrswegen viel größer. "Radfahrer werden beispielweise an Straßeneinmündungen und Grundstückseinfahrten leichter von den Autofahrern übersehen, wenn sie den Radweg statt der Fahrbahn benutzen", sagt der Fachmann. Gefährlich sei auch die getrennte Radwegführung an Kreuzungen. Statt parallel zur Fahrbahn würden die Radweg-Querungen häufig versetzt markiert und außerhalb des Blickfelds der Autofahrer geführt.

Mit der Radverkehrsnovelle wurden bereits 1998 die Vorschriften für Radler neu geregelt. Seitdem haben die nicht motorisierten Zweiradfahrer das Recht auf ihrer Seite, wenn sie vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln. Doch auch sechs Jahre später scheint diese neue Freiheit im Bewusstsein der Fahrradbenutzer wie der Autofahrer noch nicht so recht angekommen zu sein, vermutet Nowobilski. Sonst würden die Fahrbahnen viel mehr genutzt werden.

Allerdings gibt es Einschränkungen: Wenn der Radweg mit dem Verkehrszeichen für Radfahrer (weißes Fahrradpiktogramm auf blauem Grund) beschildert ist, besteht Benutzungspflicht. Die Anordnung wird allerdings von den Kommunen sehr unterschiedlich gehandhabt. In den kleineren Städten und Gemeinden des Kreises Pinneberg analysierten Polizei und Straßenverkehrsamt systematisch die Situation und setzten die Radwegbenutungspflicht nur sparsam ein.

In Kommunen mit mehr als 20 000 Einwohnern - zu denen gehören im Kreis Pinneberg die Städte Pinneberg, Wedel, Elmshorn und Quickborn - sind dagegen die örtlichen Verkehrsbehörden zuständig; und die gehen recht unharmonisch mit dem Radlerrecht um. So hat Nowobilski kein Verständnis dafür, wenn - wie in Pinneberg - sogar in Tempo-30-Zonen Radwege benutzt werden müssen. Gerade dort - so der Experte - gehörten die Radfahrer auf die Fahrbahn. Elmshorn mache hingegen - ganz im Sinne der Polizei und Verkehrsbehörde des Kreises - fast nur von der so genannten Angebotsregelung Gebrauch, so dass es auf den meisten Straßen zulässig ist, neben dem Radweg auch die Fahrbahn zu benutzen. Polizei und Verkehrsbehörden wollen demnächst versuchen, mit den Städten einheitliche Radweg-Richlinien abzustimmen.

Ein weiteres Problem ist häufig der schlechte bauliche Zustand von Radwegen. In solchen Fällen sollte - schon um Stürze auf Schlaglochpisten zu vermeiden - auf Fahrbahnen ausgewichen werden, empfiehlt Nowobilski. Unterstützung kommt jetzt vom Verwaltungsgericht Schleswig: Die Richter entschieden einen Fall aus Lauenburg. Tenor der Rechtsprechung: Radfahrer können nicht gezwungen werden, baulich unzulängliche oder unübersichtliche Radwege zu benutzen, selbst wenn dies von der Kommune per Beschilderung vorgeschrieben werde. Die Notwendigkeit einer Radwegbenutzungspflicht gemäß der Straßenverkehrsordnung müsse schon konkret begründet sein. Dies kommt auch der Auffassung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) entgegen, der den Radler im Gerichtsverfahren unterstützte.

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