Schüler können trotz Leistungen nach Hartz IV dazu verdienen

Schüler, die Leistungen nach Hartz IV (Sozialgesetzbuch II) erhalten, können ein Erwerbseinkommen in Höhe von bis zu 1200 Euro pro Jahr anrechnungsfrei erzielen.

Kreis Pinneberg. Darauf weist der Jobcenter des Kreises Pinneberg jetzt hin. Diese Regelung sei bereits seit einem Jahr geltendes Recht, jedoch kaum bekannt.

Die Regelung bedeutet, dass das Geld dem Schüler komplett zur Erfüllung der eigenen Wünsche zur Verfügung steht und nicht, wie normalerweise üblich, für den eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden muss. Dies gilt für alle Schüler an allgemein- oder berufsbildenden Schulen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die einen bis zu vierwöchigen Ferienjob aufnehmen und nicht bereits einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung inne haben. Wird ein höherer Verdienst erzielt oder aber die Beschäftigung länger als vier Wochen ausgeübt, bleibt zumindest das Einkommen innerhalb der 1200 Euro-Grenze anrechnungsfrei.

( (kol) )

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