Natürlich darf er!

23. April: "Kunst-Zensur im Rathaus"

"Darf ein Bürgermeister im Rathaus der Stadt, die er vertritt, bestimmen, welche Bilder in einer Ausstellung gezeigt werden und welche nicht?", fragt die Autorin des Textes. Natürlich darf er! Genauso, wie ein Verlag bestimmen darf, welches Buch er herausgibt und die Norderstedter Zeitung, ob sie diesen Leserbrief abdruckt oder nicht. Hier Herrn Krause vorzuwerfen, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu missachten und gar Vergleiche zur Zensur im Nationalsozialismus zu ziehen, ist in höchstem Maße polemisch und völlig fehl am Platz.

Hat der Bürgermeister nicht angeboten, sich für eine Ausstellung der Bilder in der Volkshochschule oder im Bürgerhaus einzusetzen? Wenn er ahnungslose Rathausbesucher vor Bildern bewahren will, die offensichtlich drei Motive immer wieder thematisieren, nämlich Penisse, weibliche Brüste und menschliche Hinterteile, dann sei ihm das bitteschön gestattet.

Martin Hageböke, Henstedt-Ulzburg

Literatur auf den Index?

Wie Herr Fossemer arbeite auch ich als Surrealist mit ähnlichen Themen und Symbolen. Ich möchte vorschlagen, dass nicht nur diese Teile der bildenden Kunst auf den Index kommen, sondern man müsste es auch auf missliebige Werke der Literatur ausweiten. Vielleicht sollte man zur guten alten Bücherverbrennung zurückkehren. Ich hätte da noch ein paar Werke von Erich Kästner.

Joachim Dultz

Lächerlich

Man kann es nicht glauben, dass diese Einstellung zur Kunst noch existiert. Der Bürgermeister bestimmt, was man sehen darf und schiebt die eigene Meinung auf "des Volkes Wille". Eigentlich eine lächerliche Nummer - trotzdem macht das traurig.

Angelika Dubber, Henstedt-Ulzburg

Trasse durch den Forst

19. April: "Runter von der Straße!"

Herr Lange irrt gewaltig, wenn er behauptet, dass die Gemeinde Tangstedt an einer Lösung nicht interessiert sei bzw. war. Die Trasse durch den Tangstedter Forst - der Weg ist schon vorhanden - wurde seinerzeit mit der Bemerkung: "Kein Interesse" von Norderstedt abgelehnt.

In dem Bericht wurde weiterhin vergessen, dass alle Lkw, die durch die Harksheider Straße fahren, auch auf der K 51 durch den Ortsteil Tangstedt müssen. Hier ist die Situation noch brenzliger, da auf der einen Seite überhaupt kein Gehweg ist und die Durchfahrt durch einen großen Baum zusätzlich zu gefährlichen Situationen führt. Da hilft auch die Geschwindigkeitsbeschränkung nichts! Übrigens: Die Lkw kommen nicht nur aus Norderstedt, sondern die Verbindung von der A 7 zur A 1 führt über Tangstedt, da hilft auch der Ochsenzollknotenpunkt nicht weiter.

Alfred Schmücker, Tangstedt

Fristlose Kündigung

30. April: "Strafbefehl gegen Thormählen"

Als Leitender Angestellter eines Konzerns hatte ich die Möglichkeit, mein Gehalt durch Nebentätigkeiten aufzubessern. Dieser Verstoß gegen meinen Arbeitsvertrag hätte die fristlose Kündigung und den Verlust meiner betrieblichen Altersvorsorge zur Folge gehabt. Gilt das nicht für Bürgermeister?

Jeder Beamte, wie etwa ein junger Polizeibeamter, der sein kleines Gehalt am Wochenende mit dem Fahren eines Taxis aufbessern will, muss das anmelden und genehmigen lassen. Die Nebentätigkeit darf nicht mit der dienstlichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen oder kollidieren. Das alles steht im Beamten-Nebentätigkeitsgesetz. Gilt das nicht für Herrn Thormählen?

Wolfgang Sievers

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