Gericht: Gerhard P. wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Trieb ihn der Hass auf Radler?

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Gabriele David

Der 62-Jährige rammte einen 39-jährigen Fahrradfahrer mit seinem Auto und prügelte danach auf ihn ein. Auch einen 80-Jährigen soll er brutal geschlagen haben.

Norderstedt. Seine brutalen Attacken auf einen Radfahrer lassen keinen anderen Schluss zu: Der 62 Jahre alte Gerhard P. aus Norderstedt ist ein Fahrradfahrer-Hasser. Jetzt musste sich der Schläger vor dem Amtsgericht Norderstedt für seine Taten verantworten.

Es geschah gegen 10.30 Uhr am Heiligabend 2005 auf dem Kreisel am Langenharmer Weg. Gerhard P. fühlte sich von Radfahrer Thomas H. (39) provoziert, weil der ihn zuvor mehrfach überholt hatte. Gerhard P. rastete aus und fuhr Thomas H. auf dem Kreisel an. Der Angeklagte stieg aus dem Auto aus, während Thomas H. sich hochrappelte und schrie: "Sie haben mich angefahren!" Da zog P. einen 50 Zentimeter langen Montierhebel aus dem Ärmel und stach ihn seinem Kontrahenten gegen die Brust. Thomas H. rang nach Luft und krümmte sich vor Schmerz. Insgesamt sechs Zeugen hatten das Geschehen verfolgt und vor Gericht bestätigt. Gerhard P. versuchte sich zu verteidigen: "Thomas H. hat sich während des Fahrens umgedreht, in meine Richtung gespuckt und mir den Stinkefinger gezeigt. Vorher hatte ich Angst, dass es durch seine Manöver zu einem Unfall kommen würde. Ich fühlte mich von ihm bedroht."

Eine weitere Attacke auf einen Fahrradfahrer durch Gerhard P. stand zur Debatte. Am 11. April 2006 war Rentner Heiko F. (80) hinter dem Gerichtsgebäude in Richtung Storchengang mit dem Fahrrad unterwegs. Heiko F. : "Ich fuhr an einem Mann vorbei und erhielt plötzlich einen Schlag gegen die linke Schläfe." Der 80-Jährige strauchelte und stürzte mit dem Rad zu Boden, rappelte sich wieder hoch. Da soll Gerhard P. wieder einmal ausgerastet sein. Wie wild soll er auf Heiko F. eingeprügelt haben, so stark, dass dessen Fahrradhelm zersprang - den Helm hatte der alte Herr als Beweisstück mit in den Gerichtssaal gebracht. Heiko F. stand unter Schock, er war blutverschmiert und verletzt und musste sich vom Rettungsdienst notärztlich behandeln lassen. Er selbst habe keinen einzigen Schlag abgegeben, beteuerte der 80-Jährige. Gerhard P. behauptete da etwas ganz anderes: "Ich ging damals mit meinem Hund spazieren. Plötzlich bekomme ich einen Schlag in den Rücken, als ein Radfahrer an mir vorbeifährt." Angeblich soll der betagte Heiko F. dann von seinem Rad abgestiegen und mit einem Fahrradschloss auf Gerhard P. losgegangen sein. "Ich wurde verletzt und habe sofort Anzeige gegen Unbekannt wegen Totschlags er-stattet", so der Angeklagte. Als Beweis legte P. ein Attest von der Notaufnahme im Klinikum Heidberg vor, das seine Verletzungen dokumentiert.

Für Amtsrichter Reinhard Leendertz stand in diesem Fall Aussage gegen Aussage, eine Verurteilung von Gerhard P. war nur für den Stoß in die Brust von Thomas H. möglich. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde Gerhard P. zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt, verbunden mit einem dreimonatigen Fahrverbot.

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