Blutiges Ende einer Geburtstagsparty

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Martina Kausch

Alkoholisierter Gast wird gebeten zu gehen. Vor Wut rammt er einem 19-Jährigen bei der Feier im Freizeitpark den Ellbogen ins Gesicht

Norderstedt. Es war eine friedliche Geburtstagsfeier mit etwa zehn jungen Leuten im Juni letzten Jahres im Freizeitpark in Kaltenkirchen. Einzig der stark alkoholisierte Manuel U., 28, schlug aggressive Töne an, als er einen anderen jungen Mann, den er für homosexuell hielt, übel beschimpfte.

Als U. sich dann auch noch über Juden und Schwule ausließ, die er nicht ausstehen könne, wurde es den anderen Partygästen zu viel - sie baten Manuel U. zu gehen. Jan-Michael W., 19, der am Lagerfeuer saß, rief: "Und tschüs!" - eine Äußerung, die bei Manuel U. anscheinend das Fass zum Überlaufen brachte. Der eigentlich schon im Weggehen begriffene junge Mann kehrte um, ging mit bedrohlicher Haltung auf W. zu. Als dieser aufstand, rammte ihm Manuel U. den Ellbogen ins Gesicht. Der Schüler brach blutüberströmt mit gebrochener Nase zusammen.

Ein Wiedersehen der Partygäste fand jetzt vor dem Amtsgericht in Norderstedt statt, wo der wegen Körperverletzung auf der Anklagebank sitzende Manuel U. behauptet, sich zwar an eine gereizte Stimmung an jenem Abend zu erinnern, nicht aber an einen Schlag. Er sei von Bier und Wodka so betrunken gewesen, dass er sich sogar später im Freizeitpark verlaufen habe, erzählt der Kaltenkirchener. Ungläubig hört sich der Angeklagte die Zeugenaussagen an, in denen von seinen juden- und schwulenfeindlichen Äußerungen die Rede ist. Er sei alles andere als rechtsradikal, solche Sprüche würden gar nicht zu ihm passen, so der Angeklagte, der zurzeit von Hartz IV lebt. Sein Opfer Jan-Michael W. musste sich unter Vollnarkose die Nase richten lassen und behielt zum Glück keine Schäden zurück.

Der Angeklagte scheint über sich selbst entsetzt zu sein: "Wenn ich trinke, bin ich nicht mehr ich selbst." Die Zeugen beschreiben den jungen Mann an dem Abend allerdings als nicht sehr betrunken wirkend, er habe aufrecht gestanden und nicht gelallt, auch der Schlag war zielgerichtet.

Bereits vor zwei Monaten wurde der Angeklagte verurteilt, weil er seine ehemalige Lebensgefährtin in gleicher Weise geschlagen haben soll, der Kaltenkirchener stand also unter Bewährung, als er im Freizeitpark zuschlug, weshalb der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von vier Monaten fordert.

Amtsrichter Reinhard Leendertz bezeichnet den Angeklagten als "kein Kind von Traurigkeit", denn einige Vorstrafen hat Manuel U. im Laufe der Jahre angesammelt. Die letzte Gewalttat liegt aber sechs Jahre zurück, eine Verurteilung wegen Diebstahls vier Jahre, dazwischen verhielt sich der Angeklagte jahrelang straffrei, was ihm der Richter zugute hält. Manuel U. kommt deshalb mit einer milden Geldstrafe von 1800 Euro davon, die der Angeklagte, der nach seiner Aussage eine Arbeit in Aussicht hat, in Raten abstottern darf.

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