Meppen/Osnabrück. Der Skandal um sexuelle Missbrauchsfälle an katholischen Schulen hat nun auch das Bistum Osnabrück erreicht. Am ehemaligen Internat des Maristenklosters in Meppen ist es offenbar Ende der 60er-Jahre zu sexuellen Übergriffen auf Minderjährige gekommen. Das gab der Justiziar des Ordens bekannt. Beim Kloster waren zuvor anonyme Hinweise eingegangen. Der beschuldigte Maristenpater war zu dieser Zeit Präfekt im Internat und ist vor zwei Jahren gestorben. Beim Bistum haben sich nach Angaben eines Sprechers in den vergangenen Tagen zwei ehemalige Schüler gemeldet. „Wir haben ihnen weitere Gespräche angeboten“, sagte er.
Die katholische Kirche treibt die Aufklärung der Missbrauchsfälle in ihren Einrichtungen derweil energisch voran. Sowohl die Deutsche Bischofskonferenz als auch der Vatikan sicherten den Ermittlungsbehörden volle Unterstützung zu. Die Kirche fordere Geistliche zur Selbstanzeige auf, wenn Anhaltspunkte für eine Tat vorlägen, und informiere von sich aus die Strafverfolgungsbehörden, heißt es in einer Erklärung der Bischofskonferenz. Der Vatikan in Rom bejahte ausdrücklich den geplanten Runden Tisch in Deutschland. Gleichzeitig warnte ein Sprecher davor, sich beim Thema Missbrauch auf Fälle in der katholischen Kirche zu konzentrieren.
Unterdessen wurden in den vergangenen Tagen weitere Fälle von Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen bekannt – nicht nur Deutschland, sondern auch in den Niederlanden und in Österreich. In Düsseldorf sieht sich das evangelische Sozialwerk Diakonie Misshandlungsvorwürfen ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf ermittelt gegen 17 ehemalige Mitarbeiter eines Tochterunternehmens der zur Diakonie Rheinland gehörenden Graf-Recke-Stiftung. Sie sollen Autisten gequält haben.
Die Deutsche Bischofskonferenz erklärte: „Die Kirche unterstützt die staatlichen Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche vorbehaltlos.“ Auf eine Information der Behörden werde nur unter außerordentlichen Umständen verzichtet, etwa wenn es dem ausdrücklichen Wunsch des Opfers entspreche. Das respektiere auch der Gesetzgeber. Unabhängig vom staatlichen Verfahren gebe es ein eigenes kirchliches Strafverfahren, erklärte der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp.
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