Landgericht Verden

Lebenslange Haft für Sybilles Mörder

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Stephanie Lettgen

Der 40-Jährige schlug und würgte die damals 16-Jährige im Streit. Schließlich ertränkte er die Schwester seiner Ex-Freundin im Wald.

Verden. Sichtlich erschüttert lauscht der 40-Jährige dem Richterspruch: Er hat die 16-jährige Sybille nach einem Streit geschlagen, gewürgt und ertränkt. Lebenslange Haft wegen Mordes lautet das Urteil des Landgerichtes Verden. Mit gesenktem Blick und erst nach der einstündigen Urteilsbegründung beginnt der Mann, zu weinen. Tröstend streichelt seine Verlobte sein Gesicht. Dann wird der Verurteilte abgeführt. Schon zum Prozessauftakt hatte er zugegeben, die Schülerin Sybille im Juli 2002 nach einem Discobesuch in einem einsamen Waldstück in Visselhövede (Kreis Rotenburg/Wümme) ermordet zu haben. Das Mädchen war die Schwester seiner Ex-Freundin.

Mit dem Urteil folgte das Gericht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die die Tat als Mord werteten. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung nur wegen Totschlags erreichen wollen und auf elf Jahre und vier Monate Haft plädiert. Der Anwalt des Angeklagten kündigte an, in Revision zu gehen. Die Kammer bezog in ihr Strafmaß auch eine frühere Verurteilung des Mannes wegen Brandstiftung mit ein.

Während des Prozesses gab der Angeklagte zwar zu, das Mädchen getötet zu haben. Doch er bestritt vehement den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, er habe Sybille sexuell genötigt und sei wütend geworden, weil sie nicht mit im schlafen wollte. Er habe mit der Schülerin eine Auseinandersetzung gehabt, weil sie als Schwester seiner Ex-Freundin ihm nicht helfen wollte, „die Liebe seines Lebens“ zurückzugewinnen, sagte der 40-Jährige. Der Streit sei dann eskaliert, schilderte er die Tatnacht.

Die Kammer hielt seine Aussage in diesem Punkt für glaubhaft. „Sexuelle Motive lassen sich nicht sicher feststellen“, sagte der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk. Der als jähzornig geltende Angeklagte habe Sybille geschlagen und festgehalten, weil sie ihm Vorwürfe gemacht habe. Er sei selbst schuld an der Trennung, soll das Mädchen gesagt haben. Als der damals 33-Jährige nicht locker ließ, kam Sybille auf eine mögliche Strafanzeige zu sprechen. Aus Angst vor einer Anzeige habe sich der Mann dann entschlossen, die Schülerin zu töten, ist der Richter überzeugt. Die Polizei verdächtigte den Angeklagten schon kurz nach der Tat, aber es dauert sieben Jahre, bis die Ermittler ihm die Tat nach einer neuen Zeugenaussage nachweisen konnten. Im Frühjahr 2009 klickten die Handschellen.

Als der Angeklagte am Mittwoch im Gerichtssaal das Recht zum letzten Wort nutzte, schaute er kurz zu der Familie des Opfers. „Es tut mir wirklich leid. Ich wollte nicht, dass das passiert“, sagte er. Auf dem Tisch von Sybilles Mutter liegen ein Foto ihrer ermordeten Tochter und eine Uhr, die das Mädchen bei ihrem Tod trug. Es sei wichtig für die Familie gewesen, dass er sich entschuldigt habe, sagt die siebenfache Mutter später. „Nun wird die Tat endlich gesühnt.“