Paderborn. Knapp fünf Jahre nach den Urteilen im Prozess um das „Horrorhaus“ von Höxter bewerten Gutachter erneut die Gefährlichkeit des heute 53-jährigen Täters. Das Landgericht Paderborn muss auf Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden, ob der 2018 wegen Mordes durch Unterlassen zu elf Jahren Haft verurteilte Mann nach Verbüßen seiner Freiheitsstrafe in Sicherungsverwahrung kommen soll oder nicht. Entscheidend dafür ist die Einschätzung von zwei psychiatrischen Sachverständigen. Es wird erwartet, dass sie an diesem Dienstag (ab 9 Uhr) aussagen werden.
Wilfried W. hat in dem Haus im Osten Nordrhein-Westfalens mit seiner ebenfalls verurteilten Ex-Frau über Jahre mehrere Frauen gequält. Zwei der Opfer aus Niedersachsen starben völlig ausgezehrt nach monatelangen schweren Misshandlungen. Das Gericht hatte den 53-Jährigen zunächst als vermindert schuldfähig eingestuft und in die Psychiatrie eingewiesen. Dort kamen Zweifel an seiner eingeschränkten Steuerungsfähigkeit auf. Seit 2020 ist er nach einem Gerichtsentscheid im regulären Strafvollzug. Seine Anwälte wollen dies rückgängig machen.
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