Karlsruhe. Die Neuregelung zur Wiederaufnahme von Strafverfahren nach einem Freispruch ist schon lange umstritten. Nun will das Bundesverfassungsgericht grundlegende Fragen klären. Es gehe um den im Grundgesetz enthaltenen Grundsatz, dass niemand wegen derselben Straftat mehrmals bestraft werden darf, erklärte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, am Mittwoch in Karlsruhe. Vor allem werde es darum gehen, ob das Verbot mit anderen Rechtsgütern von Verfassungsrang abgewogen werden könne oder „abwägungs- und damit änderungsfest“ sei.
Hintergrund ist eine Änderung der Strafprozessordnung, nach der rechtskräftig abgeschlossene Verfahren zuungunsten des Angeklagten nun noch einmal aufgerollt werden können, wenn „neue Tatsachen oder Beweismittel“ auftauchen.
Konkret geht um den Mordfall Frederike aus Niedersachsen. Ein Mann wird verdächtigt, 1981 die 17-Jährige aus Hambühren vergewaltigt und erstochen zu haben. Das konnte ihm damals nicht nachgewiesen werden. 1983 wurde er freigesprochen. Nach einer neuen DNA-Untersuchung könnte er aber der Täter sein. Ihm soll der Prozess gemacht werden, doch er legte Verfassungsbeschwerde ein.
Der Fall müsse aber bei den davon losgelösten verfassungsrechtlichen Fragen in den Hintergrund treten, sagte Richterin König - auch wenn es sich um eine Tat handele, die die Öffentlichkeit nach wie vor bewege und für die Angehörigen des Opfers noch immer äußerst schmerzhaft sei. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
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