Aurich (dpa/lni). Das Landgericht Aurich hat einen Mann wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von neun Jahren und sieben Monaten verurteilt. Der Angeklagte hat nach Überzeugung des Gerichts seine zur Tatzeit 20 Jahre alte Partnerin erwürgt, um mit einer anderen Frau zusammen zu leben. Mit dem Urteil folgte das Gericht am Dienstag im Wesentlichen den Forderungen der Verteidigung, wie eine Sprecherin des Landgerichts mitteilte. Diese hatte eine Haftstrafe von unter zehn Jahren gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten eine lebenslängliche Haftstrafe wegen Mordes für den zu Prozessbeginn 27-Jährigen gefordert. Den Tatbestand Mord habe die Kammer nicht gesehen. Der Forderung der Verteidigung, den Angeklagten Deutschen im Maßregelvollzug unterzubringen, folgte das Gericht ebenfalls nicht. In dem Prozess wurde seit März verhandelt.
Der Angeklagte hat demnach am 19. September 2022 in der gemeinsamem Wohnung in Aurich nach einem Streit seine Lebensgefährtin, mit der ein Kind hat, erwürgt. Im Anschluss soll er einen Raubüberfall vorgetäuscht und die Wohnung verlassen haben, um eine Tatbeteiligung von sich zu lenken.
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