Amtsgericht Rostock

Tödlicher „Rennbahn-Unfall“: Gerichtsprozess im Juni

Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal.

Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal.

Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Vor dem Amtsgericht Rostock beginnt im Juni der Prozess gegen den mutmaßlichen Verursacher des sogenannten Rennbahn-Unfalls mit einer Toten und mehreren Schwerverletzten. Verhandlungsbeginn ist der 21. Juni, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Ein zweiter Prozesstag wurde für den 28. Juni terminiert.

Rostock (dpa/mv). Vor dem Amtsgericht Rostock beginnt im Juni der Prozess gegen den mutmaßlichen Verursacher des sogenannten Rennbahn-Unfalls mit einer Toten und mehreren Schwerverletzten. Verhandlungsbeginn ist der 21. Juni, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Ein zweiter Prozesstag wurde für den 28. Juni terminiert.

Angeklagt ist ein junger Mann, der am 21. August vorigen Jahres bei Bad Doberan (Landkreis Rostock) mit einem Auto in eine Fußgängergruppe gefahren sein soll, die von einer Freiluft-Party kam. Die „Ostsee-Zeitung“ hatte zuerst über den anstehenden Prozessauftakt berichtet.

Bei dem Unfall wurden damals eine Frau und drei Männer so schwer verletzt, dass sie in Krankenhäuser nach Rostock gebracht werden mussten. Die junge Frau starb kurze Zeit später. Der damals 19-Jährige muss sich wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und illegalen Autorennen verantworten.

Der Vorfall ereignete sich, nachdem eine „XXL- Schaumparty“ auf dem Gelände einer alten Rennbahn am Morgen vorbei war. Die meisten Teilnehmer gingen damals zu Fuß entlang einer schmalen Straße zu ihren Autos oder anderen Verkehrsmitteln, um nach Hause zu kommen. Der Prozess findet in den Räumlichkeiten des Landgerichtes statt.

( © dpa-infocom, dpa:230523-99-798423/2 (dpa) )