Urteil

Drei Jahre Haft für Attacke gegen Polizisten verhängt

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Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt.

Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt.

Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Im September 2022 sorgt ein Angriff auf einen Polizisten in Greifswald im Nordosten für Entsetzen. Der 60-Jährige leidet noch immer an den Folgen - und geht am Rollator. Der Täter wird am Dienstag verurteilt.

Greifswald (dpa/mv). Acht Monate nach einer Gewaltattacke gegen einen Polizisten hat das Amtsgericht Greifswald einen 24-jährigen Mann zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. „Gewalt gegen Polizisten, das geht gar nicht“, sagte Richter Olaf Witt am Dienstag in der Urteilsbegründung. Der Verurteilte wurde der gefährlichen Körperverletzung sowie des zweifachen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Witt erließ zudem einen Haftbefehl gegen den Mann, da wegen der drohenden Haftstrafe nun auch Fluchtgefahr bestehe.

Der 24-Jährige, der bis zur Verhandlung auf freiem Fuß war, wurde noch im Gerichtssaal abgeführt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Vorfall hatte sich am 11. September 2022 vor einem Nachtclub in Greifswald ereignet. Auch MV-Innenminister Christian Pegel (SPD) hatte die Attacke gegen den Polizisten damals in scharfer Form verurteilt.

Die Polizei war vom Sicherheitsdienst gerufen worden, weil mehrere Gäste des Clubs verwiesen wurden, aber das Gelände nicht verlassen wollten. Während die Beamten die Lage beruhigten und zwei Bekannte des Verurteilten festsetzten, wollte dieser ebenfalls dort hin. Wie Zeugen im Prozess schilderten, hat der 60-jährige Polizist den späteren Angreifer aber mit leichter Handbewegung des Platzes verwiesen. Das habe der Mann nicht hinnehmen wollen, sagte der Richter.

Der deutlich kleinere 24-Jährige attackierte den Beamten mit einem speziellen Judo-Griff an den Beinen, so dass dieser das Gleichgewicht verlor und nach hinten mit dem Kopf auf Beton aufschlug.

Das Opfer war erst bewusstlos, kam dann kurz wieder zu sich, bekam Hirnbluten und musste mehrfach wegen der schweren Hirnverletzung operiert werden. Der Mann trat vor Gericht als Nebenkläger auf, braucht einen Rollator beim Gehen, hat Probleme beim Sprechen und ist nach Einschätzung der Mediziner derzeit noch zu 80 Prozent behindert. Das sei eine Folge der Hirnverletzung von dem Vorfall, sagte ein Rechtsmediziner.

Der Verurteilte war danach durch zwei weitere Beamte am Tatort - wieder bei heftiger Gegenwehr - gefasst worden. Auch dabei wurde ein Beamter verletzt. Der Mann kam nach der Vernehmung damals bis zum Prozess wieder auf freien Fuß. Der Anwalt des 24-Jährigen sprach von einem Unfall.

Das Urteil sei auch aus „generalpräventiven Gründen“ in dieser Höhe nötig, sagte der Richter. Er sprach von einer „lebensgefährlichen Tat“. Der Staat müsse diejenigen schützen, die für den Schutz der Gesellschaft zuständig seien. Mit dem Urteil folgte die Kammer weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, die noch drei Monate länger Haft verlangt hatte. Verteidiger Mario Wittkopf hatte auf fahrlässige Körperverletzung plädiert. Deshalb hatte der Anwalt eine Haftstrafe von maximal zwei Jahren gefordert, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.

( © dpa-infocom, dpa:230522-99-785842/6 (dpa) )