Lüneburg. Mit entschiedener Zurückweisung reagiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg auf die jüngsten Vorwürfe des Bundesverbands für freie Kammern (bffk).
Nach dem Urteil des Lüneburger Verwaltungsgerichts zur Unwirksamkeit der Ruhegeldsatzung der IHK hatte bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus unter anderem gesagt: "Mit diesem Urteil fehlen noch etliche Millionen Euro in der Kammerkasse. Allein für die Bilanz 2008 ergibt sich, wenn das rechtskräftig wird, eine Mehrbelastung von rund drei Millionen Euro."
Dazu stellt IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Zeinert klar: "Die Vorwürfe des bffk sind falsch und völlig aus der Luft gegriffen." Die Entscheidung habe keine Auswirkungen auf die Bilanz, denn die IHK rechne nach der alten, höheren Ruhegeldsatzung von 1976.
"Finanzlöcher gibt es lediglich in der Wunschvorstellung von Herrn Boeddinghaus", sagt Zeinert. Laut Wirtschaftsprüfern zum Jahresabschluss 2009 verfüge die IHK über angemessenes Eigenkapital, Finanzierungsprobleme bei den Pensionsverpflichtungen gebe es nicht.
Boeddinghaus verbreite "weiterhin unwahre Behauptungen", so Zeinert. "Der umgekehrte Fall ist richtig." Würde die Dienstvereinbarung von März 2008 gelten, könnte die IHK Rückstellungen bis zu drei Millionen Euro auflösen. Die IHK rechne aber nicht mit deren Wirksamkeit und verhandelt daher mit dem Personalrat über eine Neuregelung. Damit wolle die IHK "die Belastungen deutlich senken".
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