Gesetzgeber soll ermöglichen, dass Menschen würdig aus dem Leben scheiden können.
"Ich hoffe, dass es im Dezember eine Entscheidung gibt. Wenn nicht, wird es ein Wahlkampfthema und ewig dauern. Viele Menschen setzen ihre Hoffnung auf eine Regelung", sagte Schleswig-Holsteins Justizminister Uwe Döring (SPD) bei einer Podiumsdiskussion der SPD-Landtagsfraktion auf Einladung des Abgeordneten Olaf Schulze im Rathaus.
Allerdings sei die Rechtsklarheit auch für Pfleger, Ärzte und Angehörige wichtig. "Oft trauen sich Mediziner nicht, ein Beatmungsgerät abzuschalten, wenn der Patient dies zuvor verfügt hat. Dabei ist das schon jetzt eine zulässige Form der passiven Sterbehilfe. Solche Fälle müssen einfach geklärt werden", so Döring.
Die Patientenverfügung sei kein Allheilmittel, sondern ein Mosaikstein, der um einen Ausbau der Hospize und zusätzliche Schmerztherapeuten erweitert werden müsse, damit Menschen würdig aus dem Leben scheiden könnten. Derzeit gibt es im Bundestag mehrere unterschiedliche Vorstellungen zu dem Thema Patientenverfügung. Sie reichen von der einfachen mündlichen Äußerung bis hin zu einem notariell beglaubigten Papier. Suntke Aden, Leiter des Amtsgerichts Schwarzenbek, kennt sich in diesem Bereich gut aus. Er berichtete von einem Fall, in dem ein 80-Jähriger den Tod bewusst in Kauf nahm, weil er sich kein Bein mehr amputieren lassen wollte. "Das ist für Angehörige schwierig, aber richtig", sagte er. Frauke Niejahr, Pastorin im Kirchenkreis Stormarn, betonte, dass es wichtig sei, sich möglichst intensiv mit dieser Thematik auseinander zu setzen.
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