Polizei Schleswig-Holstein

Polizeikontrolle auf A24: Jeep-Fahrer gibt Gas und flüchtet

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Marc Nasner
Zivilpolizisten wollten den Jeep-Fahrer bei Gudow stoppen (Symbolfoto).

Zivilpolizisten wollten den Jeep-Fahrer bei Gudow stoppen (Symbolfoto).

Foto: Unbekannt / picture alliance / dpa | Armin Weigel

Zunächst schien es, als würde der Mann tatsächlich anhalten. Doch dann überholte er das zivile Polizeiauto und flüchtete zu Fuß.

Gudow. Wie erst jetzt bekannt wurde, haben sich am Freitag (17. November) hollywoodreife Szenen auf der A24 abgespielt. Einer zivilen Streifenwagenbesatzung des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Ratzeburg war gegen 5 Uhr ein grauer Jeep Wrangler mit Wiesbadener Kennzeichen aufgefallen. Die Beamten fuhren dem SUV hinterher, um den Fahrer zu kontrollieren. Als der Jeep an der Anschlussstelle Gudow die Autobahn verließ, gaben die Beamten Anhaltesignale.

Zunächst schien es so, als würde der Fahrer sich einer Kontrolle stellen. Dann aber habe er beschleunigt und sei über eine Mittelinsel auf die Gegenspur gefahren, am Streifenwagen vorbei und auf die Landesstraße 205 in Richtung Gudow. Wie die Polizei mitteilt, sei der Geländewagenfahrer mit stark überhöhter Geschwindigkeit geflüchtet. Kurz vor Gudow habe er dann das Auto mit laufendem Motor stehengelassen, um zu Fuß zu flüchten. Die Polizisten konnten den 34-Jährigen jedoch einholen und in unmittelbarer Nähe festnehmen.

Polizeikontrolle: Jeep-Fahrer hatte einiges zu verbergen

Wie die Polizei feststellte, wurde der Jeep Wrangler bereits am 13. November als gestohlen gemeldet. Der aktuelle Fahrer konnte keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Wie Polizeisprecherin Sandra Kilian mitteilt, vermuteten die Beamten, dass der Fahrer Drogen genommen haben könnte. Ein anschließender Drogentest reagierte positiv auf Amphetamine (dazu gehört unter anderem „Speed“) und die noch schneller wirkenden Metamphetamine (etwa Crystal Meth).

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der Fahrer einer erkennungsdienstlichen Behandlung wieder entlassen, da er über einen festen Wohnsitz im EU-Ausland verfügt und kein Haftgrund vorliegt. Allerdings wurde zuvor eine Blutprobe entnommen. Die Ermittlungen werden nun wegen des Verdachts der Hehlerei, des Führens eines Kfz ohne erforderliche Erlaubnis und Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel fortgeführt.