Heizungsgesetz

Austauschpflicht für Heizungen: So bestimmen Sie das Alter

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Ölheizung tauschen: Für diese Alternativen gibt es eine Förderung

Ölheizung tauschen: Für diese Alternativen gibt es eine Förderung

Förderungen gibt es sowohl für Wärmepumpen als auch für den Austausch von Öl- und Gasheizungen.

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Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, fallen unter die Austauschpflicht. Wie kann man das Alter der Heizung bestimmen?

Berlin. 
  • Wer seine alte Heizung nicht rechtzeitig ersetzt muss mitunter mit hohen Strafen rechnen
  • Die Austauschpflicht sieht Bußgelder vor, wenn ältere Modelle nicht nach spätestens 30 Jahren erneuert werden
  • Doch wie kann man das Alter der eigenen Heizung bestimmen?

Deutschland steht angesichts der bevorstehenden Wärmewende vor großen Aufgaben. Gelingen kann sie nur, wenn alte Heizsysteme, die mit fossilen Brennstoffen wie Heizöl und Gas betrieben werden, aus den Häusern der Menschen hierzulande verschwinden. Das schont auch den Geldbeutel, schließlich sind die Preise für die Energieträger in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

Ölheizung ersetzen: Frist für "Austauschpflicht" nicht verpassen – wer 2023 betroffen ist

Und auch angesichts wieder gesunkenen Energiepreise hat bei vielen Menschen ein Umdenken eingesetzt. Weg von klassischen Brennstoffen wie Gas und Heizöl und stattdessen auf neue Technologien wie die Wärmepumpe setzen.

Manche Verbraucher müssen sich über das Thema auch zwangsläufig Gedanken machen. Denn für alte Gas- und Ölheizungen greift in Deutschland eine Austauschpflicht: Bestimme Eigentümer sind zum Austausch der alten Ölheizung verpflichtet. Diese Regel gibt es bereits seit längerem, im Heizungsgesetz der Ampel-Koalition bleibt sie aber bestehen.

Zudem ist ab 2026 der Einbau von reinen Ölheizungen nicht mehr gestattet. Die Anlagen müssen dann mit einem regenerativen Anteil ausgestattet sein – etwa einer Solaranlage. Bei einem Hybridmodell aus Ölheizung und Wärmepumpe gibt es sogar eine staatliche Förderung für den regenerativen Anteil. Schon 2023 können bestimmte Eigentümer von der Austauschpflicht betroffen sein. Auch aufgrund möglicher Wartezeiten bei Handwerkern sollte man sich schon frühzeitig über die Alternativen zur Ölheizung Gedanken machen.

Ölheizung tauschen: Wer 2023 von der "Austauschpflicht" betroffen ist:

  • Grundsätzlich greift die Tauschpflicht, sobald die Gas- oder Ölheizung älter als 30 Jahre ist
  • Für 2023 heißt das: Ab 2024 sind nur noch Heizungen ab Baujahr 1994 gestattet
  • 2023 müssen sich Verbraucher mit einer Ölheizung, die vor 1994 eingebaut wurde, Gedanken machen

Ölheizung von Austauschpflicht betroffen? So erkennen Sie das Alter Ihrer Anlage

Zu beachten ist: "Austauschpflicht" heißt nicht Verbot – auch nach 2025 können weiter Öl- und Gasheizungen verbaut werden. Bloß müssen dann Auflagen wie der regenerative Anteil beachtet werden. Doch wichtig ist zunächst zu klären: Wie alt ist die eigene Heizung überhaupt? Gerade in einem neu gekauften Altbau stellen sich Eigentümer diese Frage. Auch ohne Unterlagen vom Vorbesitzer, kann man der Sache auf die Spur kommen. Das wichtigste Indiz ist das Typschild – hier können Verbraucher das Baujahr ablesen.