Halle/Berlin. Stephan B. wollte in Halle bewaffnet in eine Synagoge stürmen, er soll danach zwei Menschen erschossen haben. Nun wurde er angeklagt.

Die Bilder der Tat gingen um die Welt und erschütterten ganz Deutschland, nun wurde Anklage erhoben: Der Rechtsextremist Stephan B., der am 9. Oktober bewaffnet eine Synagoge in Halle an der Saale angegriffen und später zwei Menschen erschossen hatte, wurde nun von der Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts auf zweifachen Mord, 68-fachen Mordversuchs, zweifacher gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung angeklagt.

Das Oberlandesgericht Naumburg hatte bereits am Freitag über den Eingang der Anklageschrift informiert. Dort soll der Prozess stattfinden. Wann er beginnt, ist noch unklar.

Anschlag von Halle: Stephan B. filmte Tat und stellte sie per Livestream ins Internet

In der Anklageschrift heißt es, der aktuell 28 Jahre alte Stephan B., der die Tat per Livestream ins Internet übertragen hatte, habe den Anschlag „aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung“ geplant. Er soll mit acht Schusswaffen und mehreren Sprengsätzen bewaffnet gewesen sein.

Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur in der Synagoge von Halle ein Blutbad anzurichten. Als er an der Eingangstür scheiterte, erschoss er erst eine 40 Jahre alte Passantin und dann einen 20 Jahre alten Mann.

• Mehr Infos zum Anschlag von Halle:

Zu den Ermittlungen: Das Polizei-Protokoll der Tat

Zum Angeklagen Stephan B.: Der Attentäter von Halle lebte in zwei Welten

Reportage vom Tatort: Der Tag nach dem Anschlag – Halle zwischen Trauer und Wut

(ba/dpa/afp)