Asylbewerberleistung

Karlsruhe verhandelt: Sind 225 Euro im Monat menschenwürdig?

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abendblatt.de

80.000 Asylbewerber leben mit 60 Prozent des Hartz-IV-Satzes im Monat. Verfassungsrichter verhandeln nun, ob diese Summe zum Leben reicht.

Karlsruhe. Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwochmorgen die Verhandlung über die Leistungen für Asylbewerber begonnen. Erwachsene Asylbewerber erhalten rund 40 Prozent weniger Geld als ein Hartz-IV-Empfänger. Der Erste Senat prüft, ob die seit 1993 unveränderten Sätze noch das Existenzminimum decken. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten rund 50 Menschen gegen das Asylbewerberleistungsgesetz. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält die Sätze für zu niedrig und die Berechnung für intransparent. Es hat deshalb das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

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Auf den Plakaten der Demonstranten stand „Stoppt die Diskriminierung per Gesetz“ und „60 Prozent Menschenwürde“. In der öffentlichen Verhandlung des Ersten Senats geht es um die Frage, ob Asylbewerber genug Geld bekommen. Sie erhalten 60 Prozent der Hartz-IV-Regelsätze. Das sind rund 225 Euro monatlich. Das nordrhein-westfälische Landessozialgericht hatte Karlsruhe um Prüfung gebeten. Die Richter müssen nun entscheiden, ob diese Summe zur Deckung des im Grundgesetz geschützten menschenwürdigen Existenzminimums ausreicht.

Geklagt haben ein kurdischer Flüchtling aus dem Irak, der 2003 nach Deutschland kam, und ein heute elfjähriges, aus Liberia stammendes Mädchen, das mittlerweile die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Nach Schätzungen von Hilfsorganisationen müssen in Deutschland rund 80.000 Menschen mit diesen Grundleistungen auskommen. Das Urteil der Karlsruher Richter wird erst nach der Sommerpause erwartet.

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Der stellvertretende Pro-Asyl-Geschäftsführer Bernd Mesovic äußerte seine Überzeugung, dass Karlsruhe „nicht nichts tun kann“. Nach seiner Einschätzung wird das Verfahren „mindestens zu einem Teilerfolg führen“. Ein solches Gesetz hätte es nie geben dürfen, weil damit „Menschen als Ausdruck einer Abschreckungsideologie zu Staatsgeiseln genommen“ worden seien, so Mesovic. Dabei sei es beispielsweise einem verfolgten Afghanen relativ egal, nach welchen Kriterien sich in Deutschland welche Sozialleistungen berechneten.

Mit Material von dapd/kna

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