Berlin. Eine Stiftung oder ein Fonds gäben mehr Spielraum als ein Leistungsgesetz, um Einzelfällen bei der Entschädigung gerecht zu werden, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion in einem EPD-Gespräch in Berlin. Dies könne ein Ergebnis des Runden Tisches Heimerziehung sein.
In einem Gesetz müsse klar definiert werden, welches Schicksal Grundlage für eine Entschädigungszahlung sein könne. Unter Umständen würden in einem Gesetz auch erhebliche Anforderungen bei der Beweisführung gestellt. Im Einzelfall könne es dann zu schwierigen Situationen kommen, weil der Betroffene den Nachweis nicht liefern könne, erläuterte Beck, der sich als Bundestagsabgeordneter seit 1994 für eine Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter eingesetzt hatte.
Eine Stiftung könne hingegen flexibler arbeiten, weil sie sich außerhalb von bestimmten Rechtsansprüchen bewege. Allerdings müssten die Betroffenen selbst entscheiden, welchen Weg sie gehen wollten, sagte Beck. Zur Aufarbeitung des Schicksals ehemaliger Heimkinder aus den 50er und 60er Jahren tagt seit Februar dieses Jahres ein Runder Tisch Heimerziehung, der unter anderem die Frage einer Entschädigung klären will. Zwischen 1950 und den 70er Jahren waren rund 800.000 Kinder und Jugendliche in Heimen untergebracht und in großem Umfang entwürdigt, geprügelt und zur Arbeit gezwungen worden.
Die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ zur Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter wurde im Jahr 2000 eingerichtet. Im Dezember 1999 hatten sich Wirtschaft und Bundesregierung darauf geeinigt, jeweils fünf Milliarden Mark (2,55 Milliarden Euro) zur Verfügung zu stellen. Bis 2007 zahlte die Stiftung an 1,66 Millionen ehemalige Zwangsarbeiter insgesamt 4,37 Milliarden Euro aus.
Beck bezeichnete dies als „humanitär großen Erfolg“. „Wir haben einen ernsthaften Beitrag geleistet, um vielen Opfern an ihrem Lebensende ein paar zusätzliche Möglichkeiten einzuräumen, nachdem sie in ihrem Leben ein so schweres Schicksal erlitten hatten.“ Gerade für die noch lebenden ehemaligen Zwangsarbeiter in Osteuropa seien die Entschädigungssummen zwischen 2.500 und 7.500 Euro ein erheblicher Betrag gewesen.
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